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lande, Belgien, die Schweiz, Piemont,
Lombardei und Venedig besuchte. In
Berlin hatte er sich längere Zeit aufge-
halten und daselbst die Vorlesungen der
berühmteren Professoren über theologische
und philosophische Gegenstände besucht;
zugleich richtete er aber seine Aufmerk>
samkeit auf die in den Bibliotheken der
genannten Länder vorhandenen seltenen
ungarischen Werke, und veröffentlichte
die Ergebnisse seiner dießbezüglichen Fo»
sckungen im Jahre 1852 in mehreren,
im „Uaß^Är Hirlap" abgedruckten Ar»'
titeln. Nach seiner Rückkehr erlangte er
die Weihen und wurde nun zunächst
Pi-ofeffoi der ungarischen Literatur am
Obergymnajuirn zu Debreczin. Er behielt
diese Stelle auch, nachdem ihm eine Pro»
feffur der Theologie am reformirten Col>
legium zu Kecskemet verliehen worden;
er lehnte dieselbe ab, um seinen histori»
schen und philologischen Arbeiten mit
mehr Muße noch feiner obliegen zu kon»
nen. Erst, als ihn im Jahre 1884 die
evangelische Gemeinde zu Szentes als
Pastor berief, nahm er dieseS Amt an,
welches ei jedoch nur zwei Jahre versah,
da er im Jahre 1836 dem Rufe der De»
brecziner Gemeinde als Prediger folgte.
Daselbst versah er zugleich die Stelle
eines Kirchenbezirkö-Notars. Bei seinem
hirtlichen Amte blieb R. weder dem poli-
tischen Leben fremd, noch unterbrach er
seine schriftstellerischen Arbeiten, von
denen weiter unten daö Verzeichniß mit»
getheilt wird. Als nach dem Umschwünge
der politischen Verhältnisse im Jahre 1859
am 14. Februar 1861 die Einberufung
des ungarischen Reichstages auf den
2. April g. I . erfolgte, wurde auch R.
in Debreczin in das Repräsentantenhaus
gewählt und hielt in der 33. Sitzung
desselben, am, 31. Mui 1861. seine
denkwürdige Rede, in welcher er für den Beschluß stimmte sman vergleiche zum
Verständnisse der politischen Situation
die Biographie Iambor's, im X. Bde.,
S.'6l), dieses Lexikons. Seine damalige
Rede machte in allen, selbst in den Krei»
sen der äußersten ungarischen Opposition
dadurch großes Aufsehen, daß er der
Erste es wagte: die p ragmat ische
Sanct ion als höchste Garant ie
der verfassungsmäßigen Rechte
UngarnS zu bestleiten. „Es waltet
ein Irrthum ob. ruft R. an einer Stelle
seiner Rede aus, wenn die pragmatische
Sanction für die höchste Garantie unse»
rer verfassungsmäßigen Rechte oder für
eine wie immer geringe Quelle derselben
gehalten wird; ja, denn von derselben
kann als solcher, in diesem Sinne auf
dem Felde der ungarischen staatsrecht»
lichen Verhältnisse keine Rede sein" (!).
Ueber die Art und Weise seiner Beweis»
führung gibt die bezeichnete Rede Aus-
kunft. Die Erlassung einer Adresse,
verneinend, motivirt er die Fassung eines
Beschlusses mit folgenden Worten:
„Die factische Gewalt ist in den Händen
des Herrschers, in seiner Macht steht eö,
unseren Beschwerden abzuhelfen und uns
unsere Gesetze zurückzugeben: deßhalb
müssen wir an ihn eine Adresse richten.
So sprechen unsere geehrten Collegen,
welche die Adresse empfehlen. Zu meinem
Bedauern muß ich aber bemerken, daß
sich In den Händen Sr. Majestät nur
die physische Macht und Gewalt befindet,
nicht aber auch zugleich die Macht und
Gewalt der Gesetzlichkeit und Recht«
mäßigkeit, und dieß ist eine Ursache mit
dafür, daß wir keine Adresse absen»
den dürfen." WaS nun seine literarische
Thätigkeit betrifft, so äußerte sich dieselbe
in folgenden Werken: „^l ,??>ois«ian5
Z?F^/l«»a?Hoimäni/ ai«^sie.'Sl", d. i. Die
Grundzüge der protestantischen Kirchen»
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Rasner-Rhederer, Band 25
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Rasner-Rhederer
- Band
- 25
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1868
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 446
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon