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Schulz Leop. Ludw. 197 Schuh, Leop. Ludw.
losovhischen Facultät. I n dem Jahre
4782 wurde die Universität neuerdings
nach Olmütz verlegt und Brunn blieb
blos Lyceum. Schulz blieb in gleicher
Eigenschaft zu Brunn und wurde am
4. October 1784 zum Rector erwählt.
DaS Lyceum bedürfte mancher, höchst
dringender Verbesserung; Schulz traf
als Rector die besten Vorkehrungen, um
die innere Einrichtung des Lyceums so
viel als möglich zweckmäßig zu bewerk»
stelligen. Alle Schriften und Actenstücke
des Lyceums, die ihm in der größten
Unordnung und Verwirrung übergeben
wurden, sonderte und ordnete er mit
Sorgfalt und Genauigkeit in chronologi«
scher Ordnung nach Materien ab. führte
eine vereinfachte und genaue Geschäfts»
Manipulation an dem Lyceum ein, sorgte
mit Bewilligung der Regierung für einen
geräumigen, zu Lyceumsfeierlichkeiten
zweckmäßigen Saal, ein SessionSzimmer,
ein Archiv und eine Kanzlei, die zugleich
zur Registratur diente. Als Belohnung
für diese, die Anstalt machtig fördernden
Reformen erhielt S. von der Regierung
ein sehr ehrenvolles Belobungsdecret und
eine namhafte Remuneration, und sein
vereinfacht eingeführter Geschäftsgang
wurde dem jedesmaligen Rector als Norm
vorgeschrieben. Die Universität zu Wien
ertheilte ihm mit Diplom vom 29. März
1785 das Diplom eines Doctors der
Rechte. Im Jahre 4787 ernannte ihn
Kaiser Joseph I I . zum mährisch.schlefi»
schen Gubernialrathe und Kreishaupt,
mann des Brünner Kreises, und zwar
mit folgenden, an Herrn Hofrath von
Sonnenfels gerichteten Ausdrücken:
„Ich hoffe, derselbe (Schulz) wird der
Wahl und dem Zutrauen Ehre machen
und Water des Landvolkes sein ".Schulz
rechtfertigte diese Wahl durch die That,
indem er in diesem Wirkungskreise so wie früher als Lehrer ganz für die Pflicht
und das Beste des Landes wirkte. Eine
sehr verwickelte und wichtige Beschwerde
der Unterthanen der Herrschaft Straßnitz
des Brünner Kreises gegen ihre Obrig«
keit gab ihm Gelegenheit, seine Tüchtig»
keit als Staatsbeamter und Gediegenheit
als Mensch zu bewähren; auch wurde ihm
in einem ah. Hofdecrete vom 42. October
4792 Folgendes bedeutet: „Se. Majestät
haben gnädigst zu befehlen geruht, daß
dem Herrn Kreishauptmann (Schulz)
über dieses so mühsame, im Zuge oer
Verhandlungen demselben so sehr ver«
bitterte Commissionsgeschäft die ah. Zu»
friedenheit zu erkennen gegeben, und zur
ferneren Aufmunterung die Zusicherung
ertheilt werden soll, daß Se. Majestät
auf denselben nach Zeit und Gelegenheit
besondere Rücksicht zu nehmen sich aller«
mildest vorbehalten". Das Jahr 4796
gab dem thätigen Geschäftsmanne neue
Gelegenheit, seine Umsicht und Energie
zu erproben. Westgalizien kam als eine
neu erworbene Provinz an Oesterreich.
Die Gräuel des Bürgerkrieges der letzten
Zeiten hatten AlleS umgekehrt und überall
heillose Verwirrung und Unordnung ge<
bracht. Der Kaiser wollte in dieser Pro«
vinz durch gediente Staatsbeamte, deren
Fähigkeiten, Geschäftskenntniffeund Treue
erprobt waren, Ruhe und Ordnung her»
stellen; so traf auch Schulz die Wahl
für diesen äußerst wichtigen Posten, und
er wurde mittelst Hofdecrets vom 3. Mai
i796 als Gubernialrath nach Westgali-
zien übersetzt, woselbst ihm das geistliche
und Studien'Departement übertragen
wurde. Schulz fand bei seiner Ankunft
diese beiden wichtigen, ihm anvertrauten
Geschäftszweige in voller Unordnung und
Zerrüttung, und nur mit mühevoller An»
strengung konnte der wahre Stand des
Vermögens des Religions- und Studien«
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Schrötter-Schwicker, Band 32
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Schrötter-Schwicker
- Band
- 32
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1876
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 406
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon