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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Streeruwitz-Suszncki, Band 40
Seite - 203 -
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Stupan, Anton Maria 203 ) Felir das Votum desselben in entschiedener Weise, und als von Verhandlungen über diese Frage mit Rom die Rede war. erklärte er: „eine Verhandlung mit dem Papste sei gar nicht nöthig". — Im Jahre 4773 waren in Obersteiermark, in Murau, Großlobnigg, Gogelsbach Religionsunruhen ausgebrochen und nahezu 400 Personen wollten lutherisch werden. Der Bischof von Seckau, im Gegensatze zu den Weisungen deS Er. lösers, der nur Milde walten lassen will, forderte strenge Maßregeln: Leibes« strafen, Abstellung zum Militär, Be« schränkung des Lese- und Schreib. Unterrichts! Gegen dieses Ansinnen trat Staatsrath S t u p a n in der Sitzung entschieden auf. „Es sei ja eine be> kannte Thatsache", äußerte sich der fromme Staatsmann, „daß eS m vielen Landern Oesterreichs heimliche Pro» testanten gebe, wolle man gegen diese alle Untersuchungen einleiten, Strafen verhängen, welchen Schaden, welches Aufsähen, welchen Verlust an Zeit und Geld würde dies verursachen!" So wurde denn im StaatSrathe, der die Ursache aller jener Unruhen an der rechten Quelle, nämlich in der Geistlich, keit suchte, welche alle jene Uebelstände durch ihre Harte, durch Begünstigung deS Anzeigerwesens, durch ihre Habsucht bei Spendung der Sacramente hervor« rufe, gegen den Antrag des Seckauer Bischofs entschieden und die kaiserliche Entschließung vom 27. August 1773 lautete ganz nach dem Votum deS Staatsrathes. Die vorstehenden Mo- mente. welche zeigen, wie StaatSrath Stupan seine Aufgabe erfaßte, mögen daS Bild dieses charakterfesten Beamten versinnlichen helfen. Offen, freimüthig, trat er immer mit seiner Meinung ein und obgleich fromm und strenggläubig, ließ er nicht einen Zollbreit, die Majestät des Staates durch die Kirche beein- trächtigen. Als dann am 12. Mai 1774 ein neues Staatsrathsstatut erlassen wurde, waren es mit Stupan zugleich Kauni tz , Graf H atzfeld. Gebler und Krese l , welche die Traditionen des alten Staatsrathes. Freimuth, Un» Parteilichkeit und Gründlichkeit in dem neuen fortpflanzten. Als S t u p a n im Jahre 1776 hochbetagt starb, lebte von den alten Staatsrathen aus den Tagen der großen Kaiserin nur noch Einer, der Staatskanzler und Fürst Kaun i tz , der stine Wirksamkeit auch unter Kaiser Joseph I I . fortsetzte. — Wohl ein Sohn des Vorigen ist Fe l i x S t u p a n Freiherr von Ehrenste in (geb. in Steiermark im 1.1743. gest. 26. Jänner 1300). Nach beendeten Rechtsstudien wurde er 1767 bei der Reichskammer» Visitation verwendet, worauf er im Jahre 1771 als Rath zur niederöster- reichischen Regierung, von dieser 1782 in gleicher Eigenschaft zum niederöster- reichifchen Appellationsgerichte über« trat. Im Jahre 1789 rückte er zum Vicepräsidenten des böhmischen Land- rechts auf, kam aber auf sein Ansuchen mit Hosdecret vom 24. Februar 1791 als Hofrath zu der obersten Iustizstelle, und als diese mit der böhmisch»oster, reichischen Hofkanzlei vereinigt wurde, erfolgte seine Uebersetzung zur letzteren. Stuvan's Thätigkeit in seinem Kreise war eine hervorragende. Im I . 1784, bei Aufnahme der Verhandlungen be. treffs Verfassung eines österreichi» schen Seegesetzes, führte er bei der GesetzgebungS > Hofcommission nach Kees und Confort i daS Referat in Seerechtsangelegenheiten. Als 1783 die eingehendsten Berathungen wegen Ein« führung der 3a ndtafel bei der obersten
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Streeruwitz-Suszncki, Band 40
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Streeruwitz-Suszncki
Band
40
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1880
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
394
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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