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Stupan, Anton Maria 203 ) Felir
das Votum desselben in entschiedener
Weise, und als von Verhandlungen über
diese Frage mit Rom die Rede war.
erklärte er: „eine Verhandlung mit dem
Papste sei gar nicht nöthig". — Im
Jahre 4773 waren in Obersteiermark,
in Murau, Großlobnigg, Gogelsbach
Religionsunruhen ausgebrochen und
nahezu 400 Personen wollten lutherisch
werden. Der Bischof von Seckau, im
Gegensatze zu den Weisungen deS Er.
lösers, der nur Milde walten lassen will,
forderte strenge Maßregeln: Leibes«
strafen, Abstellung zum Militär, Be«
schränkung des Lese- und Schreib.
Unterrichts! Gegen dieses Ansinnen trat
Staatsrath S t u p a n in der Sitzung
entschieden auf. „Es sei ja eine be>
kannte Thatsache", äußerte sich der
fromme Staatsmann, „daß eS m vielen
Landern Oesterreichs heimliche Pro»
testanten gebe, wolle man gegen diese
alle Untersuchungen einleiten, Strafen
verhängen, welchen Schaden, welches
Aufsähen, welchen Verlust an Zeit und
Geld würde dies verursachen!" So
wurde denn im StaatSrathe, der die
Ursache aller jener Unruhen an der
rechten Quelle, nämlich in der Geistlich,
keit suchte, welche alle jene Uebelstände
durch ihre Harte, durch Begünstigung
deS Anzeigerwesens, durch ihre Habsucht
bei Spendung der Sacramente hervor«
rufe, gegen den Antrag des Seckauer
Bischofs entschieden und die kaiserliche
Entschließung vom 27. August 1773
lautete ganz nach dem Votum deS
Staatsrathes. Die vorstehenden Mo-
mente. welche zeigen, wie StaatSrath
Stupan seine Aufgabe erfaßte, mögen
daS Bild dieses charakterfesten Beamten
versinnlichen helfen. Offen, freimüthig,
trat er immer mit seiner Meinung ein
und obgleich fromm und strenggläubig, ließ er nicht einen Zollbreit, die Majestät
des Staates durch die Kirche beein-
trächtigen. Als dann am 12. Mai 1774
ein neues Staatsrathsstatut erlassen
wurde, waren es mit Stupan zugleich
Kauni tz , Graf H atzfeld. Gebler
und Krese l , welche die Traditionen
des alten Staatsrathes. Freimuth, Un»
Parteilichkeit und Gründlichkeit in dem
neuen fortpflanzten. Als S t u p a n im
Jahre 1776 hochbetagt starb, lebte von
den alten Staatsrathen aus den Tagen
der großen Kaiserin nur noch Einer, der
Staatskanzler und Fürst Kaun i tz ,
der stine Wirksamkeit auch unter Kaiser
Joseph I I . fortsetzte. — Wohl ein Sohn
des Vorigen ist Fe l i x S t u p a n
Freiherr von Ehrenste in (geb. in
Steiermark im 1.1743. gest. 26. Jänner
1300). Nach beendeten Rechtsstudien
wurde er 1767 bei der Reichskammer»
Visitation verwendet, worauf er im
Jahre 1771 als Rath zur niederöster-
reichischen Regierung, von dieser 1782
in gleicher Eigenschaft zum niederöster-
reichifchen Appellationsgerichte über«
trat. Im Jahre 1789 rückte er zum
Vicepräsidenten des böhmischen Land-
rechts auf, kam aber auf sein Ansuchen
mit Hosdecret vom 24. Februar 1791
als Hofrath zu der obersten Iustizstelle,
und als diese mit der böhmisch»oster,
reichischen Hofkanzlei vereinigt wurde,
erfolgte seine Uebersetzung zur letzteren.
Stuvan's Thätigkeit in seinem Kreise
war eine hervorragende. Im I . 1784,
bei Aufnahme der Verhandlungen be.
treffs Verfassung eines österreichi»
schen Seegesetzes, führte er bei der
GesetzgebungS > Hofcommission nach
Kees und Confort i daS Referat in
Seerechtsangelegenheiten. Als 1783 die
eingehendsten Berathungen wegen Ein«
führung der 3a ndtafel bei der obersten
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Streeruwitz-Suszncki, Band 40
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Streeruwitz-Suszncki
- Band
- 40
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1880
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 394
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon