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) Ladislaus 21 ) Lcidislaus
es auch gestohlen hatte. Sobald das
Geld, besonders eine so ansehnliche
Summe, wie diese von 97.000 Gulden,
in der Casse sich nicht befindet, so stehet
es nicht mehr dem Richter zu. ihm zu
beweisen, daß er es entfremdet hat;
sondern ihm steht es zu. zu beweisen,
daß er es nicht entwendet hat, und
sobald er dies nicht beweisen kann,
so bleibt er ein Dieb. Es ist also
ohne Weiters die Sentenz gegen ihn,
sobald er cassiret ist, folglich aufhöret,
militar zu seyn, zu vollziehen und ihm
das Zettel als untreuer Beamter
anzuhängen". Dieses Urtheil machte in
den höheren Gesellschaftskreisen Wiens
peinliches Aufsehen, aber auch im Publi»
cum waren die Ansichten über Schuld
und Nichtschuld' Szökely's, oder doch
über die Größe derselben getheilt. Eine
Deputation von Adeligen begab sich
sogar zum Kaiser, um für Szäke ly
Gnade zu erbitten, ohne jedoch etwas
erreichen, da der Monarch an dem
Grundsatze: Gleiches Recht für Alle
strenge festhielt. I m Hinblicke auf die
im großen Publicum herrschende Stim-
mung benutzte die Speculation diesen
Vorfall, und ein gewisser I . I . Fez er,
Druckereifactor des aus der Iosephini«
schcn Preßfreihcitsperiode übel berüch»
tigten Buchdruckers Wucherer, be«
nützte das Urtheil zur Abfassung eineS
Libells, dessen Titel in den Quellen an>
gegeben ist. Dieses Machwerk gehört in
die Rubrik der „l iterarischen Arten»
täte auf den Kaiser Joseph".
Fezer griff namentlich die Verschärfung
der Ausstellung Szökely's auf dem
Pranger mit der Tafel „Untreuer Beam»
ter" und dann diesen Beisatz selbst an.
Das Iibell wurde bei der Censur ein»
gereicht, und da' sich diese damit nicht
Raths wußte, von derselben dem Kaiser, der sich gerade in Ungarn befand, mittels
Staffette nachgeschickt, um dessen Reso-
lution darüber zu vernehmen. Kaiser
Joseph ließ sich das Libell, daS ein-
zelne Stellen von bodenloser Frechheit
enthält, durch seinen Adjutanten vor-
lesen und schrieb dann darauf: „daß die
Schrift öffentlich verkauft werden solle,
weil sie nur seine Person anbelange —
eine andere Schrift dagegen („Beweis,
daß Zahlheim als ein Opfer der Unwis-
senheit seiner Richter hingerichtet worden
u. s. w.«) verbiete er, weil sie seine Rich.
ter und ihr Verfahren durchzöge u. s. w.".
Nun ging die Sache erst an. Alles
wollte die Schrift, welche Wucherer
anfänglich um 30 kr., 'dann um 13 kr.
verkaufte, lesen. Sechs Auflagen folgten
hintereinander. Ein Nachdruck, von
Schmidt und Steinsberg veran-
staltet, wurde um zehn und sieben Kreu.
zer hintangegeben. Eine Anzeige des
Buches in der „Erlanger Realzeitung«
vonRautenstrauch, welche die Stelle
enthält: .daß eine Schrift über Szä.
kely's Verurtheilung in Wien erschienen
sei, die alle Schranken der Ehrfurcht
gegen den Monarchen überschreite' ein
gewißer Mann, der den Verlag der
Scharteken wider Joseph I I . zu seiner
eigenen Speculation mache, sey der
Drucker und Verleger davon", gab nun
Anlaß zu buchhändlerischen Enchüllun.
gen schnödester Art, welche Gräf fer im
dritten Bändchen der „Iosephinischen
Curiosa". S. 44 u. f.. ihrem Detail
nach aufdeckt. So btldete die ganze
SMly-Affaire, die weiter vielleicht gar
nicht beachtet worden wäre, durch die
Libelle, die sie ins Leben rief, und welche
die Aufmerksamkeit dcs Publicums auf
diesen Fall erst recht lenkten, eine der
interessantesten Episoden aus der Jose-
phinischen Zeit. Eduard Breier hat
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Szedler-Taasse, Band 42
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Szedler-Taasse
- Band
- 42
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1880
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 356
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon