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Thun-Hohenftein, Leopold Leo Thun-Hohenftein, Leopold Leo
Kaiserstaate obwaltenden Verhältnissen ! andere Theile des Reickes provisorisch be
mit großer Sorgfalt behandelt werden l reits angenommenen Grundlagen ange
mußte. Graf Zeo T h u n trat am bahnt; an der Universität in Pesth durch
22. August 1849 das Ministerium an z geführt; den Gymnasiallehrern das Er
und schritt mit aller Kraft und Energie! theilen sogenannter „Nachstunden" ver-
an seine Arbeit. Sckon am 30. August i wehtt, dagegen gleichzeitig eine ent
erschien das provisorische Gesetz über die! sprechende Zulage zu ihren bisherigen
Prüfung der Eandidaten des Lehramtes,! Gehalten erwirkt', theoretische Staats-
dann mit ah. Entschließung vom 16. Sep-j Prüfungen für Studirende der Rechts-
tember der Entwurf der Organisation
der Gymnasien
Oesterreich, mit und Realschulen in
welchen zwei Acten
seiner Thätigkeit die Grundlage der Um- und Staatswissenschaft wurden ein-
geführt; die allgemeinen Angelegenheiten
der Facultätsstudien geregelt; für Un^
gärn zu Preßburg, Kascbau und Groß-
gestaltung dieses UnterrichtszweiZes im! wardein, für ssroatien und Slavonien zu
Kaiserstaate gegeben war. Nun folgten! Agram Recktsakademien errichtet und Vie
am 27. September das provisorische ^ evangelisch - theologische Lehranstalt zu
Gesetz über die Organisation der akade- ^ Wien nach den für die Nniversitats-
mischen Behörden, mit ah. Entschließung ,
vom 1l . October die allgemeinen An-! ganisirt. Wie in Angelegenheiten des
ordnuugen über das Studienwesen an ^ Unterrichtes trat der Graf auch in jenen
der rechts- und staatswissenschaftliä>en, ^ des Cultus mit mehreren wichtigen orga-
medicinisch-chirurgischen und philosophi- ! Nischen Gesetzen auf. Noch zu der Zeit,
schen Facultät der k. k. Universitäten für ^ als das b'ultuswesen zum Ressort
das Jahr 1849/39; die provisorische! des Ministeriums des Innern gehörte,
Disziplinarordnung und Einführung von ! waren die Bischöfe des Reiches zu einer
Collegkngeldern cm den Universitäten', ! gemeinsamen Bespreckung ihrer Angele-
am 24. October die kaiserliche Verord-! genheiten nach Wien berufen worden und
nung über die Einsetzung von provisori- ^ hatten daselbst vom April bis Juni Be-
schen Schulräthen und Inspectoren für! rathungen gehalten, aus deren Ergebniß
die Volksschulen und Gymnasien, und
endlich am 26. October eine provisorische
Vorschrift über die künftige Regulirung eine Reihe von Vorlagen an das Mini'
sterium hervorging. Mit Beziehung dar-
auf erftossen nun am 18. und 23. April
der Gehalte und des Vorrückungsrechtes < 1830
der Facultätsprofefsoren. Eine Reihe ! durch
organischer, das Studienwesen entspre-
chend den Anforderungen der Zeit regeln- zwei kaiserliche Verordnungen.
welche das !>1<^eruni re^imn,
dessen erste Spuren sich in Oesterreich bis
in die Zeiten des luxemburgischen Sig-
der Normen erfolgte im Jahre 1830. So ! mund zurückführen lassen, aufgehoben,
wurde das nach dem früheren System in
den engsten Grenzen gehaltene Ausleihen
der Bücher aus den Bibliotheken der
höheren Studienanstalten in zeitgemäßer
Weise erweitert; die Reorganisation an den
Universitäten und Gymnasien des lomb. der oberhirtlicke Verkehr der Bischöfe mit
den Gläubigen ihrer Diöcese freigegeben,
die Disciplinar- und Strafgewalt nicht
nur über Geistliche, sondern aucv über
Laien auf dem der Kirch«. eigenthümlichen
und bürgerliche Reckte nickt berührenden
venetianischen Königreichs nach den für ^ Gebiete wiederhergestellt und endlich der
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Thugut-Török, Band 45
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Thugut-Török
- Band
- 45
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1882
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 324
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon