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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Thugut-Török, Band 45
Seite - 57 -
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Thun-Hohenftein, Leopold Leo Thun-Hohenftein, Leopold Leo Kaiserstaate obwaltenden Verhältnissen ! andere Theile des Reickes provisorisch be mit großer Sorgfalt behandelt werden l reits angenommenen Grundlagen ange mußte. Graf Zeo T h u n trat am bahnt; an der Universität in Pesth durch 22. August 1849 das Ministerium an z geführt; den Gymnasiallehrern das Er und schritt mit aller Kraft und Energie! theilen sogenannter „Nachstunden" ver- an seine Arbeit. Sckon am 30. August i wehtt, dagegen gleichzeitig eine ent erschien das provisorische Gesetz über die! sprechende Zulage zu ihren bisherigen Prüfung der Eandidaten des Lehramtes,! Gehalten erwirkt', theoretische Staats- dann mit ah. Entschließung vom 16. Sep-j Prüfungen für Studirende der Rechts- tember der Entwurf der Organisation der Gymnasien Oesterreich, mit und Realschulen in welchen zwei Acten seiner Thätigkeit die Grundlage der Um- und Staatswissenschaft wurden ein- geführt; die allgemeinen Angelegenheiten der Facultätsstudien geregelt; für Un^ gärn zu Preßburg, Kascbau und Groß- gestaltung dieses UnterrichtszweiZes im! wardein, für ssroatien und Slavonien zu Kaiserstaate gegeben war. Nun folgten! Agram Recktsakademien errichtet und Vie am 27. September das provisorische ^ evangelisch - theologische Lehranstalt zu Gesetz über die Organisation der akade- ^ Wien nach den für die Nniversitats- mischen Behörden, mit ah. Entschließung , vom 1l . October die allgemeinen An-! ganisirt. Wie in Angelegenheiten des ordnuugen über das Studienwesen an ^ Unterrichtes trat der Graf auch in jenen der rechts- und staatswissenschaftliä>en, ^ des Cultus mit mehreren wichtigen orga- medicinisch-chirurgischen und philosophi- ! Nischen Gesetzen auf. Noch zu der Zeit, schen Facultät der k. k. Universitäten für ^ als das b'ultuswesen zum Ressort das Jahr 1849/39; die provisorische! des Ministeriums des Innern gehörte, Disziplinarordnung und Einführung von ! waren die Bischöfe des Reiches zu einer Collegkngeldern cm den Universitäten', ! gemeinsamen Bespreckung ihrer Angele- am 24. October die kaiserliche Verord-! genheiten nach Wien berufen worden und nung über die Einsetzung von provisori- ^ hatten daselbst vom April bis Juni Be- schen Schulräthen und Inspectoren für! rathungen gehalten, aus deren Ergebniß die Volksschulen und Gymnasien, und endlich am 26. October eine provisorische Vorschrift über die künftige Regulirung eine Reihe von Vorlagen an das Mini' sterium hervorging. Mit Beziehung dar- auf erftossen nun am 18. und 23. April der Gehalte und des Vorrückungsrechtes < 1830 der Facultätsprofefsoren. Eine Reihe ! durch organischer, das Studienwesen entspre- chend den Anforderungen der Zeit regeln- zwei kaiserliche Verordnungen. welche das !>1<^eruni re^imn, dessen erste Spuren sich in Oesterreich bis in die Zeiten des luxemburgischen Sig- der Normen erfolgte im Jahre 1830. So ! mund zurückführen lassen, aufgehoben, wurde das nach dem früheren System in den engsten Grenzen gehaltene Ausleihen der Bücher aus den Bibliotheken der höheren Studienanstalten in zeitgemäßer Weise erweitert; die Reorganisation an den Universitäten und Gymnasien des lomb. der oberhirtlicke Verkehr der Bischöfe mit den Gläubigen ihrer Diöcese freigegeben, die Disciplinar- und Strafgewalt nicht nur über Geistliche, sondern aucv über Laien auf dem der Kirch«. eigenthümlichen und bürgerliche Reckte nickt berührenden venetianischen Königreichs nach den für ^ Gebiete wiederhergestellt und endlich der
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Thugut-Török, Band 45
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Thugut-Török
Band
45
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1882
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
324
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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