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Tomaschek) Eduard 43 Tomaschek) Ednnrd
Freundschaftsverhältniß trat, schloß mit
dem Entwürfe der akademischen Disci-
plinarordnung seine Wirksamkeit in Uni-
versitätsangelegenheiten ab und wendete
sich ganz der Durchführung der Organi-
sation der Gymnasien zu, im Ministerium
die Stellung eines Sectionschefs ein-
nehmend. Aus dem von Tomaschek
mit October 1849 übernommenen und
bis zum Jahre 1870 fortgeführten De-
partement gingen alle dasselbe betreffen-
den Gesetzentwürfe hervor, von welchen
wir hier nur anführen wollen: das Gesetz
über die Einführung der Collegiengelder!
vom 12. Juli 4830, über die theoretischen
Staatsprüfungen vom 3l. Juli 4830,
die allgemeine Studienordnung vom ^
1. October 1830, die Studienordnung
für die Pesther Universität vom 8. Oc-
tober 1830, die neuere Regelung der
rechts- und ftaatswifsenschaftlichen Stu-
dien an den österreichischen Universitäten
und ungarischen Rechtsakademien vom
2. October 1833, die Staatsprüfungs-
ordnung vom 16. April 1836, sammt
den betreffenden Instructionen, und zahl-
reiche auf die Einzelheiten der Durch-
führung bezügliche Verordnungen und
organisatorische Entwürfe für die Pesther
Universität sowie für jene ;u Padua
und Pavia. I n formeller Hinsicht
zeichnen sich diese Gesetze und Ver-
ordnungen durch ihre klare und gemein-
faßliche Sprache aus, so daß über ihre
Auslegung weder je ein Zweifel sich
erhob noch eine Erläuterungsverordnung
in dieser Richtung nothwendig wurde.
I n Betreff ihres gegenständlichen In-
halts aber ist zu bemerken, daß dieselben
seither nahezu durch dreißig Jahre, un-
geachtet der neuen staatlichen Gestal-
tungen, des häufigen Wechsels der Par»
lamente und Ministerien, unverändert
nicht nur in den im Reichsrathe ver- tretenen Landern, sondern auch in jenen
der ungarischen Krone in Kraft und
Geltung geblieben sind. Diese legisla-
torisch-organisatorische Thätigkeit Toma-
schek's fand in der Verleihung des
Ritterkreuzes des Leopoldordens mit
ah. Entschließung vom 18. August 183?,
welcher 1839 seine Erhebung in den
österreichischen Ritterstand folgte, die
ah. Würdigung. Unter dem Ministerium
Schmerling leitete Tomaschek auf
die Dauer, mit den Functionen eines
Sectionschefs, fünf bis sechs Departe-
ments der Unterrichtssection des Staats-
ministeriums, stand aber gleichzeitig
auch seinem Departement als Referent
vor. Unter dem Ministerium Bel-
credi wurde er, in Folge der Ernen-
nung des Sectionschefs der Untelrichts-
und Cultussection des Staatsministe-
riums Freiherrn von Kriegsau zum
General - Intendanten der Nordarmee,
mit dessen Stellvertretung im Ministe-
rium beauftragt und für den Fall einer
Uebersiedlung der Minister nach Pesth
zum Ministerial - Commissär mit aus-
gedehnten Vollmachten für die in Wien
verbleibende Unterrichts- und Cultus-
section bestimmt. Mit ah. Entschließung
vom 19. October 1867 erfolgte Toma-
schek's Erhebung in den österreichischen
Freiherrnstand. Im Jahre 1870 endlich
wurde er auf seinen Wunsch in den blei-
benden Ruhestand versetzt und ihm bei
diesem Anlasse die ah. Zufriedenheit
„mit seiner vieljährigen treuen und aus«
gezeichneten Dienstleistung" ausgedrückt,
nachdem er kurz vorher mit ah. Ent-
schließung vom 7. Mai 1870 den Titel
und Charakter eines k. k. Sectionschefs
erhalten hatte. Aus der Periode seiner
activen Dienstleistung sind als besondere
ihm zutheil gewordene Anerkennungen
noch nachzutragen: seine Ernennung zum
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Toffoli-Traubenburg, Band 46
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Toffoli-Traubenburg
- Band
- 46
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1882
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 330
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon