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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Toffoli-Traubenburg, Band 46
Seite - 43 -
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Tomaschek) Eduard 43 Tomaschek) Ednnrd Freundschaftsverhältniß trat, schloß mit dem Entwürfe der akademischen Disci- plinarordnung seine Wirksamkeit in Uni- versitätsangelegenheiten ab und wendete sich ganz der Durchführung der Organi- sation der Gymnasien zu, im Ministerium die Stellung eines Sectionschefs ein- nehmend. Aus dem von Tomaschek mit October 1849 übernommenen und bis zum Jahre 1870 fortgeführten De- partement gingen alle dasselbe betreffen- den Gesetzentwürfe hervor, von welchen wir hier nur anführen wollen: das Gesetz über die Einführung der Collegiengelder! vom 12. Juli 4830, über die theoretischen Staatsprüfungen vom 3l. Juli 4830, die allgemeine Studienordnung vom ^ 1. October 1830, die Studienordnung für die Pesther Universität vom 8. Oc- tober 1830, die neuere Regelung der rechts- und ftaatswifsenschaftlichen Stu- dien an den österreichischen Universitäten und ungarischen Rechtsakademien vom 2. October 1833, die Staatsprüfungs- ordnung vom 16. April 1836, sammt den betreffenden Instructionen, und zahl- reiche auf die Einzelheiten der Durch- führung bezügliche Verordnungen und organisatorische Entwürfe für die Pesther Universität sowie für jene ;u Padua und Pavia. I n formeller Hinsicht zeichnen sich diese Gesetze und Ver- ordnungen durch ihre klare und gemein- faßliche Sprache aus, so daß über ihre Auslegung weder je ein Zweifel sich erhob noch eine Erläuterungsverordnung in dieser Richtung nothwendig wurde. I n Betreff ihres gegenständlichen In- halts aber ist zu bemerken, daß dieselben seither nahezu durch dreißig Jahre, un- geachtet der neuen staatlichen Gestal- tungen, des häufigen Wechsels der Par» lamente und Ministerien, unverändert nicht nur in den im Reichsrathe ver- tretenen Landern, sondern auch in jenen der ungarischen Krone in Kraft und Geltung geblieben sind. Diese legisla- torisch-organisatorische Thätigkeit Toma- schek's fand in der Verleihung des Ritterkreuzes des Leopoldordens mit ah. Entschließung vom 18. August 183?, welcher 1839 seine Erhebung in den österreichischen Ritterstand folgte, die ah. Würdigung. Unter dem Ministerium Schmerling leitete Tomaschek auf die Dauer, mit den Functionen eines Sectionschefs, fünf bis sechs Departe- ments der Unterrichtssection des Staats- ministeriums, stand aber gleichzeitig auch seinem Departement als Referent vor. Unter dem Ministerium Bel- credi wurde er, in Folge der Ernen- nung des Sectionschefs der Untelrichts- und Cultussection des Staatsministe- riums Freiherrn von Kriegsau zum General - Intendanten der Nordarmee, mit dessen Stellvertretung im Ministe- rium beauftragt und für den Fall einer Uebersiedlung der Minister nach Pesth zum Ministerial - Commissär mit aus- gedehnten Vollmachten für die in Wien verbleibende Unterrichts- und Cultus- section bestimmt. Mit ah. Entschließung vom 19. October 1867 erfolgte Toma- schek's Erhebung in den österreichischen Freiherrnstand. Im Jahre 1870 endlich wurde er auf seinen Wunsch in den blei- benden Ruhestand versetzt und ihm bei diesem Anlasse die ah. Zufriedenheit „mit seiner vieljährigen treuen und aus« gezeichneten Dienstleistung" ausgedrückt, nachdem er kurz vorher mit ah. Ent- schließung vom 7. Mai 1870 den Titel und Charakter eines k. k. Sectionschefs erhalten hatte. Aus der Periode seiner activen Dienstleistung sind als besondere ihm zutheil gewordene Anerkennungen noch nachzutragen: seine Ernennung zum
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Toffoli-Traubenburg, Band 46
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Toffoli-Traubenburg
Band
46
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1882
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
330
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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