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Toscana, Franz I I . Stephan 184 Tascana, Franz I I . Stephan
elne „großherzogliche Kammer", welche
in den zwischen diesen beiden, dann
zwischen den Pächtern und der Regierung,
endlich zwischen den Regierungsdeparte-
ments und Privaten entstehenden Rechts»
sneitigkeiten zu entscheiden hatte. Er
führte eine jährliche Uebervrüfung der
Necknungen der öffentlichen Verwaltung
ein, ordnete eine genaue Statistik der Be«
völkerung Toscanas an, betraute Pom-
peo Neri mit der Verfassung eines bür-
gerlichen Gesetzbuches. Er beschrankte auf
die Adeligen die Befugniß, Fideicommisse
zu errieten, und deren Dauer auf vier
Generationen, unter der Bedingung, daß
naä> dem Tode des letzten Fideicommiß-
Inhabers der Grund und Boden in den
freien Besitz seines rechtmäßigen und
natürlichen Erben übergehe. Ein Gesetz hob sich der toscanische Seidenhandel m
hohem Maße. Auch schritt man zum Bau
neuer sehr wichtiger Straßen und restau-
rirte die Pisaner Thermen oder „Bäder
von San Giuliano". Es lag Franz- I I .
ganz besonders am Herzen, die aus-
gedehnten sumpfigen Gründe dem Acker-
bau wiederzugeben, und der großherzige
Gedanke ging im Val di Niev^le glücklich
in Erfüllung. Nicht so konnte der Ver-
such, die Sieneser Maremma zu coloni-
siren, verwirklicht werden.. Den Akatho-
liken ertheilte Franz die Befugniß, ihre
im Großher.zogthume verstorbenen Ver-
wandten zu beerben, und entzog die
Erzeugnisse der Buchdruckerkunst der will-
kürlichen Censur der Inquisition. Er
gab das erste Beispiel von Schutz des
literarischen Eigenthums, indem er ihn
über die Lehen schützte die Vasallen vor! dem Dichter Goldoni angedeihen ließ.
Unterdrückungen und gab dem Souverän ! Er nahm auch die Erziehungsanstalten
das Vollmaß seiner Rechte zurück. Ein! sowohl für Knaben als Mädchen in seine
Gesetz oder Pragmatik schloß vom Adel l Obhut und förderte das Studium der
alle Diejenigen aus, welche sich irgend > Naturwissenschaften. Und als Toscana
einer unschicklichen Handlung schuldig von einerHungersnoth heimgesucht wurde,
macbten oder durch ihre Lebensweise
Anstoß erregten. Durch eine Bestimmung
wurde der überflüssige Lurus bei den
Leichenbegängnissen gemäßigt, durck eine ordnete er auf seine eigenen Kosten den
Ankauf ausländischen Getreides an. Im
August des Jahres 1763 begab sich
Franz I I . mit seiner Gemalin und
andere der Lebensmittelhandel im Innern ! anderen Mitgliedern der kaiserlichen Fa
erleichtert. Die sogenannte Eonstitution
der .todten Hand" verbot die Uebergabe
unbeweglicher Güter an die moralischen
Körperschaften, sowohl weltlichen als
geistlichen. Auch erfolgte die Gleichstellung
des Jahresanfangs für das ganze Groß-
herzogthum und auf Kosten der Regierung
die Vergrößerung Livornos. Um den
Handel zu begünstigen, wurden mit der
Hohen Pforte und den Barbaresken-
staaten Vertrage abgeschlossen' ebenso mit
Oesterreich eine Eonvention über die milie nach Innsbruck, um der Hochzeit
seines zweitgeborenen Sohnes, des Erz-
herzogs Leopold, mit der Infantin
Mar ia Ludovica, Tochter König
Karls I I I . von Spanien, beizuwohnen.
Diese Heirat ihrer Kinder war drei'
zehn Jahre früher zwischen dem Könige
Karl I I I . und dem Kaiser-Großherzog
Franz I I . beschlossen worden, nack^
dem Letzterer zuvor an seinen oben-
genannten Zweitgeborenen und dessen
Nachfolger das Großherzogthum Toscana
gegenseitige Einfuhr von Lebensmitteln! abgetreten hatte, welches unabhängig
und Manufacturwaaren; und dadurch ^ und als von den österreichischen Staaten
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Toffoli-Traubenburg, Band 46
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Toffoli-Traubenburg
- Band
- 46
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1882
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 330
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon