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Toscana. Leopold I. 189 Toscana. Leopold I.
Halter angekündigt, am 3. September
begrüßten sie ihn in ihren Mauern als
Großherzog L e o p o l d I. mit der
Großherzogin M a r i a 3 u d o v i c a,
seiner Gemalin. Nicht Wenigen wurde
der freudige Empfang durch den Ge-
danken getrübt, daß der neue Be»
Herrscher, welcher das neunzehnte Jahr
noch nicht zurückgelegt hatte, eine so
schwere Last auf sich genommen habe.
Allein schon seine ersten Acte ließen in!
dem jungen Monarchen eine männliche
Geistesreife erkennen. Allgemein be»
wunderte man den Scharfsinn, mit!
welchem er zur Leitung der verschiedenen !
Verwaltungszweige sofort Männer berief,!
die durch hervorragende Tugenden und ^
ökonomische und politische Erfahrungen ^
inner- und außerhalb Toscanas bekannt
waren. Nnd unter ihnen in erster Reihe
stand Pompeo Neri , welcher schon bei ^
den durch Mar ia Theresia in derLom«
bardei eingeführten Reformen die Haupt-
rolle gespielt hatte. Vor Allem wollte^ !
Leopold, daß der Hof dem Volke mit
gutem Beispiel in der Befolgung reli°
giöser Pflichten vorangehe, daher er
seinen Bediensteten die strengste Heili»
gung der Feie-rtage zur Pflicht machte
und befahl, daß Jeder gleichzeitig mit der
großherzoglichen Familie dem Gottes«
dienst und der Erklärung des Katechis«
mus beiwohne. Er forderte von den '^
Würdenträgern genaue Befolgung der!
Gesetze und ermächtigte die Finanzorgane >
und Zolleinheber, die Hofwagen zu!
durchsuchen und die etwa vorgefundenen -
zollpflichtigen Sachen zu besteuern; damit ^
tadelte er jene hochgestellten Personen, l
die sich Verstöße gegen die Zollvorschriften
erlaubten. Schon in diesen Acten offen« I
barte sich der Geist, der alle die weisen!
Institutionen L e o p o l d s belebte:!
„Gleichberechtigung Aller vor dem Ge> ^ setze, in der Justizverwaltung, in, der
Vertheilung der öffentlichen Lasten, in
der Befugniß dem Souverän ihre Be-
dürfnisse freimüthig vorzutragen und zur
Verwendung im Interesse des offent'
lichen Wohles". Diese Grundsätze, ge>
stützt durch das Princip der persönlichen,
gewerblicken und der Handelsfreiheit
und das leider als wil lkürl iche Neue-
rung betrachtete oberste Gesetz, daß die
Gerechtigkeit stets im Verein mit der Hu-
manität ausgeübt werden müfse, fanden
die glänzendste Anwendung in den drei
großen Reformen, nämlich der munici-
palen, der ökonomischen und der judi-
ciellen und in dieser letzteren sowohl be»
treffs der politisch»judiciellen wie der
Strafgesetzgebung. Das von Leopold
eingeführte Municipalsystem wurde mit
Recht als eine ökonomische und admini'
strative Verfassung angesehen. Jede Ge»
meinde mußte einen Magistrat und einen
Generalrath haben. Ersterer bestand
aus dem „Gonfaloniere" (Bürger»
meister), als erstem Gemeindewürden»
träger, und einer gewissen Anzahl von
Gemeinderäthen, genannt „Pr ior i "
(Aelteste). Der Generalrath umfaßte alle
Gemeindeeinwohner, welche Personal»
oder Familiensteuern zahlten: aus ihnen
ward durch das Loos der Magistrat ge-
wählt. Die Gemeinden konnten über
ihre Einkünfte und Auslagen frei ver«
fügen, nur nicht über die Befugniß,
Patrimonialgründe zu veräußern. Die
vielen verschiedenartigen, von den Ge-
meinden an das Staatsärar entrichteten
Taxen faßte man in eine einzige: /I^Ls^
<1i r6ä6n2ion6" (Loskaufstaie) genannt,
zusammen und vereinfachte deren EiN'
treibung in trefflicher Weise. Die Rural-
Servituten hörten auf. Durch diese öko-
nomische Reform, welcbe man mit Recht
„ein wunderbares, auf den Trümmern
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Toffoli-Traubenburg, Band 46
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Toffoli-Traubenburg
- Band
- 46
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1882
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 330
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon