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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Toffoli-Traubenburg, Band 46
Seite - 189 -
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Toscana. Leopold I. 189 Toscana. Leopold I. Halter angekündigt, am 3. September begrüßten sie ihn in ihren Mauern als Großherzog L e o p o l d I. mit der Großherzogin M a r i a 3 u d o v i c a, seiner Gemalin. Nicht Wenigen wurde der freudige Empfang durch den Ge- danken getrübt, daß der neue Be» Herrscher, welcher das neunzehnte Jahr noch nicht zurückgelegt hatte, eine so schwere Last auf sich genommen habe. Allein schon seine ersten Acte ließen in! dem jungen Monarchen eine männliche Geistesreife erkennen. Allgemein be» wunderte man den Scharfsinn, mit! welchem er zur Leitung der verschiedenen ! Verwaltungszweige sofort Männer berief,! die durch hervorragende Tugenden und ^ ökonomische und politische Erfahrungen ^ inner- und außerhalb Toscanas bekannt waren. Nnd unter ihnen in erster Reihe stand Pompeo Neri , welcher schon bei ^ den durch Mar ia Theresia in derLom« bardei eingeführten Reformen die Haupt- rolle gespielt hatte. Vor Allem wollte^ ! Leopold, daß der Hof dem Volke mit gutem Beispiel in der Befolgung reli° giöser Pflichten vorangehe, daher er seinen Bediensteten die strengste Heili» gung der Feie-rtage zur Pflicht machte und befahl, daß Jeder gleichzeitig mit der großherzoglichen Familie dem Gottes« dienst und der Erklärung des Katechis« mus beiwohne. Er forderte von den '^ Würdenträgern genaue Befolgung der! Gesetze und ermächtigte die Finanzorgane > und Zolleinheber, die Hofwagen zu! durchsuchen und die etwa vorgefundenen - zollpflichtigen Sachen zu besteuern; damit ^ tadelte er jene hochgestellten Personen, l die sich Verstöße gegen die Zollvorschriften erlaubten. Schon in diesen Acten offen« I barte sich der Geist, der alle die weisen! Institutionen L e o p o l d s belebte:! „Gleichberechtigung Aller vor dem Ge> ^ setze, in der Justizverwaltung, in, der Vertheilung der öffentlichen Lasten, in der Befugniß dem Souverän ihre Be- dürfnisse freimüthig vorzutragen und zur Verwendung im Interesse des offent' lichen Wohles". Diese Grundsätze, ge> stützt durch das Princip der persönlichen, gewerblicken und der Handelsfreiheit und das leider als wil lkürl iche Neue- rung betrachtete oberste Gesetz, daß die Gerechtigkeit stets im Verein mit der Hu- manität ausgeübt werden müfse, fanden die glänzendste Anwendung in den drei großen Reformen, nämlich der munici- palen, der ökonomischen und der judi- ciellen und in dieser letzteren sowohl be» treffs der politisch»judiciellen wie der Strafgesetzgebung. Das von Leopold eingeführte Municipalsystem wurde mit Recht als eine ökonomische und admini' strative Verfassung angesehen. Jede Ge» meinde mußte einen Magistrat und einen Generalrath haben. Ersterer bestand aus dem „Gonfaloniere" (Bürger» meister), als erstem Gemeindewürden» träger, und einer gewissen Anzahl von Gemeinderäthen, genannt „Pr ior i " (Aelteste). Der Generalrath umfaßte alle Gemeindeeinwohner, welche Personal» oder Familiensteuern zahlten: aus ihnen ward durch das Loos der Magistrat ge- wählt. Die Gemeinden konnten über ihre Einkünfte und Auslagen frei ver« fügen, nur nicht über die Befugniß, Patrimonialgründe zu veräußern. Die vielen verschiedenartigen, von den Ge- meinden an das Staatsärar entrichteten Taxen faßte man in eine einzige: /I^Ls^ <1i r6ä6n2ion6" (Loskaufstaie) genannt, zusammen und vereinfachte deren EiN' treibung in trefflicher Weise. Die Rural- Servituten hörten auf. Durch diese öko- nomische Reform, welcbe man mit Recht „ein wunderbares, auf den Trümmern
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Toffoli-Traubenburg, Band 46
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Toffoli-Traubenburg
Band
46
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1882
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
330
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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