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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48
Seite - 256 -
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Seite - 256 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48

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Mberacker, Georg II. 236 Niberacker, Georg II. Beerdigten" MV- Vereinsjahr 1874, T. 474 unter Nr. 8l0) wörtlich: „Nrntisru« 15 v d e r 2. oic s r, uovuL inile». IIi6 intoi-- f<?^ tuii e»t In d,»5tiluäii3 zisr militein 1^» '^ niinzer monoculum ir»n8lolz8U6 «um äpera". Sein Grabdenkmal, ziemlich wohlerhalten, befindet sich in der Margarethencapelle zu St. Peter in Salzburg. Inschrift und Abbil» düng. sowie eine für die Geschichte des Hauses Uiberacker wichtige nähere Darstellung genealogischen Inhalts gibt Dr. Walz in seinem Werke: „Die Grabdenkmäler oon St. Peter und Nonberg Hu Salzburg" (Salz- burg !868. gr. 6".) zweite Abtheilung. S. 419 u. f.. Nr. 96. welches auch dem VI I I . Ver« einsjahre (1368) der Mittheilungen der Gesell« schaft für Salzburger Ländeskunde als Anbang deigegeben ist. Ernst Uiberacker's Ehe mit einer von Veidenßelg blieb kinderlos. — 8, Georg I I , (geft. zu Seckau am 30. Jänner 1477), ein Sohn Ernfis I I I . aus dessen Ehe mit Anna Wisperg und ein Bruder Ernsts IV. ^S. 235. Nr. 7). erlangte nach beendeten theologischen Studien daraus die Doctorwürde, trat in die Seelsorge und wurde später Pfarrer von Pols in 'Dbersteicrmark. Nachdem Bischof Friedrich oon Sectau am 45. N^cmbrr 1432 das Zeitliche gesegnet lMte. folgie ihm nock im nämlichen I.idre GeorZ oon Uideracker in der bischöflichen Würde als Geor^ I I . und als 21. Bischof ?on Teckau. Georqs Regierung ist durch medrerc bemerkenswerthe kirchliche Acte be- zeichnet. So erließ er am 20. Februar 145A an alle Priester seiner Diöcese eine Verord- nung, welche manchen Mißbrauchen steuerte, die sich in der Diöcese eingeschlichen hatten, unter Anderem untersagte er: jählings Ge- storbene in Friedhöfen zu begraben. Spitäler, Geistliche und andere Leute in den Pfarren Sammlungen halten zu lassen, ohne Wissen und Willen der Pfarrer fremden Leuten aus anderen Pfarren die Sacramente (außer im äußersten Nothfalle) zu ertheilen. In einem späteren Schreiben erinnerte er an die Kirchen« sahung: einmal im Jahre seinem e'genen Priester zu beichten und das h. Altarsacrament zu empfangen; gab auch für Ausnahmsfälle die Gestattung, daß für viele Sünden, von welchen sonst allein der Bischof lossprechen könne, fernerhin alle Pfarrer dies tbun dürften; jedoch behielt er für besonders schwere Falle dem Bischof die Lossprechung vor. Als auf den 18. April 4456 der ErzbischofSigmund von Salzburg eine Synode einberief wegen der vielfaclien Angriffe und Verletzungen der Kirchenimmunität, brachte auch Bischof Georq die Klage vor: daß einige Brüder des Ordens der Minderen des h. Franciscus in seinem Sprengel auf Laiengrunde ein Kloster ihres Ordens — es war das Kloster Lankowih gemeint — aus eigener Verwegenheit und in Verachtung seiner Ordinationsmacht, ohne seine Zustimmung, zum beschwerendsten Ein» trag und zur. Beschädigung der Pfarrkirche, innerhalb deren Grenzen der bezeichnete Grund gelegrn sei, und auch den übrigen umhergelegenen Pfarrkirchen zu nicht geringem Schaden aufzubauen begonnen und 'fo:tzu> bauen auch nach seiner Einsprache nicht auf« hören. Auch sollen an vielen anderen Orten diese minderen Brüder Grund und Boden zu solchen Klöstern ohne Wissen der Ordinarien und gegen die canon'fchen Statuten erhalten. Er brachte vor, daß die Bettelmönche gewisse kirchliche Functionen, als Lichtmeßkerzen-, Palm«. Fleisch» und Salzweihungen, von Haus zu Haus gehend, verrichteten und dafür Lebensmittel entgegennehmen. Das Tragen des hochwürdigsten Gutes gegen ein Unge< Witter und das Segnen desselben erklärte er als einen eingerissenen Mißbrauch. Dies und noch sehnliches brachte Bischof Georg gegen die Bettelmönche vor, „und sollten sie", fuhr er in seiner Rede fott. „eine heimliche apostolische Erlaubniß dazu nachweisen, wie er eine solche ihm zugesendete vorzulegen sich erbot, so möge die Synode deren Widerruf beim apostolischen Stuhle erwirken, denn es sei sehr zu befürchten, daß durch Tolernen dergleichen neuer Religiösen mit der Zeit die gänzliche Unterdrückung des Säcularcleruö erfolgen werde". Im Jahre 4462 kam an Bischof Georg, wie zugleich an die Bischöfe von Freysingen und Chiemsee, die päpstliche Weisung, wegen Heiligsprechung des sel. Vitel« lius die Acten zu untersuchen. Als dann 4464 Kaiser Friedrich IV. von Papst Pius I I . die Canonisation der h. Hemma, als Stifterin von Gurk, zu erwirken suchte, erhielt nebst dem Bischöfe von Laibach und den Aebten von St. Lambrecht und Victring Bischof Georg den Auftrag zur Prüfung der Acten. Aber Türkenkrieg und andere politisch wich- tigere Verhandlungen verhinderten die Aus» führung dieser Angelegenheit Unter Bischof Georg siedelte sich 4466 der Predigerorden zu Gratz an. Am 2. Mai 1467 ertheilte der Kaiser dem Bischöfe Georg von Seckau und allen Nachfolgern desselben die kaiserliche Gnade,
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Trzetrzewinsky-Ullepitsch
Band
48
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1883
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
346
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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