Seite - 256 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48
Bild der Seite - 256 -
Text der Seite - 256 -
Mberacker, Georg II. 236 Niberacker, Georg II.
Beerdigten" MV- Vereinsjahr 1874, T. 474
unter Nr. 8l0) wörtlich: „Nrntisru«
15 v d e r 2. oic s r, uovuL inile». IIi6 intoi--
f<?^ tuii e»t In d,»5tiluäii3 zisr militein 1^» '^
niinzer monoculum ir»n8lolz8U6 «um äpera".
Sein Grabdenkmal, ziemlich wohlerhalten,
befindet sich in der Margarethencapelle zu
St. Peter in Salzburg. Inschrift und Abbil»
düng. sowie eine für die Geschichte des Hauses
Uiberacker wichtige nähere Darstellung
genealogischen Inhalts gibt Dr. Walz in
seinem Werke: „Die Grabdenkmäler oon
St. Peter und Nonberg Hu Salzburg" (Salz-
burg !868. gr. 6".) zweite Abtheilung. S. 419
u. f.. Nr. 96. welches auch dem VI I I . Ver«
einsjahre (1368) der Mittheilungen der Gesell«
schaft für Salzburger Ländeskunde als Anbang
deigegeben ist. Ernst Uiberacker's Ehe
mit einer von Veidenßelg blieb kinderlos. —
8, Georg I I , (geft. zu Seckau am 30. Jänner
1477), ein Sohn Ernfis I I I . aus dessen
Ehe mit Anna Wisperg und ein Bruder
Ernsts IV. ^S. 235. Nr. 7). erlangte nach
beendeten theologischen Studien daraus die
Doctorwürde, trat in die Seelsorge und wurde
später Pfarrer von Pols in 'Dbersteicrmark.
Nachdem Bischof Friedrich oon Sectau am
45. N^cmbrr 1432 das Zeitliche gesegnet
lMte. folgie ihm nock im nämlichen I.idre
GeorZ oon Uideracker in der bischöflichen
Würde als Geor^ I I . und als 21. Bischof
?on Teckau. Georqs Regierung ist durch
medrerc bemerkenswerthe kirchliche Acte be-
zeichnet. So erließ er am 20. Februar 145A
an alle Priester seiner Diöcese eine Verord-
nung, welche manchen Mißbrauchen steuerte,
die sich in der Diöcese eingeschlichen hatten,
unter Anderem untersagte er: jählings Ge-
storbene in Friedhöfen zu begraben. Spitäler,
Geistliche und andere Leute in den Pfarren
Sammlungen halten zu lassen, ohne Wissen
und Willen der Pfarrer fremden Leuten aus
anderen Pfarren die Sacramente (außer im
äußersten Nothfalle) zu ertheilen. In einem
späteren Schreiben erinnerte er an die Kirchen«
sahung: einmal im Jahre seinem e'genen
Priester zu beichten und das h. Altarsacrament
zu empfangen; gab auch für Ausnahmsfälle
die Gestattung, daß für viele Sünden, von
welchen sonst allein der Bischof lossprechen
könne, fernerhin alle Pfarrer dies tbun dürften;
jedoch behielt er für besonders schwere Falle
dem Bischof die Lossprechung vor. Als auf
den 18. April 4456 der ErzbischofSigmund
von Salzburg eine Synode einberief wegen der vielfaclien Angriffe und Verletzungen der
Kirchenimmunität, brachte auch Bischof Georq
die Klage vor: daß einige Brüder des Ordens
der Minderen des h. Franciscus in seinem
Sprengel auf Laiengrunde ein Kloster ihres
Ordens — es war das Kloster Lankowih
gemeint — aus eigener Verwegenheit und in
Verachtung seiner Ordinationsmacht, ohne
seine Zustimmung, zum beschwerendsten Ein»
trag und zur. Beschädigung der Pfarrkirche,
innerhalb deren Grenzen der bezeichnete
Grund gelegrn sei, und auch den übrigen
umhergelegenen Pfarrkirchen zu nicht geringem
Schaden aufzubauen begonnen und 'fo:tzu>
bauen auch nach seiner Einsprache nicht auf«
hören. Auch sollen an vielen anderen Orten
diese minderen Brüder Grund und Boden zu
solchen Klöstern ohne Wissen der Ordinarien
und gegen die canon'fchen Statuten erhalten.
Er brachte vor, daß die Bettelmönche gewisse
kirchliche Functionen, als Lichtmeßkerzen-,
Palm«. Fleisch» und Salzweihungen, von
Haus zu Haus gehend, verrichteten und dafür
Lebensmittel entgegennehmen. Das Tragen
des hochwürdigsten Gutes gegen ein Unge<
Witter und das Segnen desselben erklärte er
als einen eingerissenen Mißbrauch. Dies und
noch sehnliches brachte Bischof Georg gegen
die Bettelmönche vor, „und sollten sie", fuhr
er in seiner Rede fott. „eine heimliche
apostolische Erlaubniß dazu nachweisen, wie
er eine solche ihm zugesendete vorzulegen sich
erbot, so möge die Synode deren Widerruf
beim apostolischen Stuhle erwirken, denn es
sei sehr zu befürchten, daß durch Tolernen
dergleichen neuer Religiösen mit der Zeit die
gänzliche Unterdrückung des Säcularcleruö
erfolgen werde". Im Jahre 4462 kam an
Bischof Georg, wie zugleich an die Bischöfe
von Freysingen und Chiemsee, die päpstliche
Weisung, wegen Heiligsprechung des sel. Vitel«
lius die Acten zu untersuchen. Als dann 4464
Kaiser Friedrich IV. von Papst Pius I I .
die Canonisation der h. Hemma, als Stifterin
von Gurk, zu erwirken suchte, erhielt nebst
dem Bischöfe von Laibach und den Aebten
von St. Lambrecht und Victring Bischof
Georg den Auftrag zur Prüfung der Acten.
Aber Türkenkrieg und andere politisch wich-
tigere Verhandlungen verhinderten die Aus»
führung dieser Angelegenheit Unter Bischof
Georg siedelte sich 4466 der Predigerorden zu
Gratz an. Am 2. Mai 1467 ertheilte der Kaiser
dem Bischöfe Georg von Seckau und allen
Nachfolgern desselben die kaiserliche Gnade,
zurück zum
Buch Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48"
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Trzetrzewinsky-Ullepitsch
- Band
- 48
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1883
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 346
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon