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r^ Vincenz Aug. 42 129 Magner, Vincenz Aug. 42
nicht ohne schädigenden Einfluß auf seine
Gesundheit. Schon im Frühling 1833
ergriff ihn eine schwere Krankheit. Er
genas wohl von derselben, setzte aber
trotz seines geschwächten Zustandes die
anstrengenden Berufsarbeiten fort und
verfiel in ein Recidive, dem er dann auch
im Alter von erst 43 Jahren erlag. Wir
lassen nun Wagner's juridische Schriften,
sowohl die selbständig erschienenen, als
die in Zeitschriften veröffentlichten, fol-
gen: „Arber die Gomp enZ ation im ückr-
reichlichen GiliilpronsZe" (Wien und Triest
1817, 8o.), ins Italienische übersetzt im
zweiten Theile des sechzehnten Sandes
der von Dr. Franz Z in i redigirten
5 ssoonän. la.
„Vll3 cknellennerhältni 25 des bürgerlichen
Gesetzbuches n^ üen beSlinderen Zweigen des in
den ä5terrcichi3ch-drnt5chrn ^rbstaaten tiir iien
OimlZtand geltenden Priuatrcchtes" (ebenda
1818); — „Kritisches Mnlidnch des in den
üsterreichisch-dentZcheii Staaten geltenden
Wech5elrrchte5" 3 Bände (Wien 1823
bis 1832, Geistinger, 80.); neue Ausgabe
3 Theile m 2 Bänden (ebd. 1841, 8«.).
Dann bearbeitete und besorgte er die
vierte von ihm wesentlich vermehrte Auf-
lage von Joachim Fü ge r'ö „Das adelige
Richteramt oder das gerichtliche Ver-
fahren außer Streitsachen in den deutschen
Staaten der österreichischen Monarchie"
(l830 u. f.), und von Dr. Franz Hai-
merl erschien „Die Lehre von den Civil»
gerichtsstellen in den deutschen und italiö-
schen Ländern des österreichischen Kaiser-
staates, nach Herrn Prof. Dr. V. A.
Wagner's System, mit Benützung
seiner Mater ia l ien bearbeitet" zwei
Bände (Wien 4834 und 1833, U.).
Wagner's in Fachblättern veröffent-
lichte Abhandlungen sind: in Dr. I . C.
Pratobevera's „Materialien für Ge«
u. Wurzbach, bwgr. Lerikon. I^II. lGedr. setzeskunde und Rechtspflege in den
österreichischen Erbstaaten": „Beiträge
zur Lehre von der Prorogat ion der
Gerichtsstände im österreichischen Civil-
Processe" Md. IV, S. 333 u. s), davon
eine italienische Uebersetzung in Gemein-
schaft mit einem Werke von Schuster
und einem anderen von Gärtner, in
Verona 1830; — „Neber die Art, die
im §. 788 des a. b. Gesetzbuches benann-
ten Gaben zum Pflichttheile der Kinder
anzurechnen" sBd. VI , S. 04 u. f.^ >; —
in der von ihm redigirten oberwähnten
„Zeitschrift für österreichische Rechts'
gelehrsamkeir: „Civilrechtsfall im Aus-
zuge mit Bemerkungen" s1823, Bd. I I ,
S. 49^; — „Beitrag zur Erläuterung
des §. 43 lit. ä. der I I . Abtheilung der
allgemeinen Gerichtsinstruction vom
9. September 1783 in Beziehung auf
die Frage: welchen Erbesintereffenten die
Verlafsenschaftsabhandlungsbehörde an»
zuweisen habe, gegen die übrigen zur
Geltendmachung seines Erbrechtes als
Kläger aufzutreten, wenn von ihnen
widersprechende Erbeserklärungen einge»
bracht wurden, und sonach zwischen ihnen
das Erbrecht streitig ist?" ^1823, Bd. I,
S. 32 u. f.^, eine italienische Ueber-
setzung von Gius. Rossi erschien in Ve»
rona 1830; — „Ueber die Beweiskraft
der von dem Ehemanne geschehenen
Bestätigung, daß er das Heirats gut
empfangen habe, im Concurse der Glau-
biger" s1823, Bd. I, S. 234^, die ita<
lienische Uebersetzung im 2. Theile des
XIV. Bandes, S. 16 u. f. der „Oiu-
i-ittpruclenxa pr^tiog." und eine zweite,
gemeinschaftlich mit einer Abhandlung
von W i n i w a r t e r ausgeführt von
vi'. Gius. Nossi in Verona 1830; —
„Ueber die Verbindlichkeit des Curatorö
eines geklagten Abwesenden, den gegen
diesen in dem Processe von dem Klager
20. Juli 1885.) 9
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Vrčevic-Wallner, Band 52
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Vrčevic-Wallner
- Band
- 52
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1885
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 342
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon