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Mahlberg 134 Wahiberg
lichen Studien verdankt. Frühzeitig
reifte in ihm der Entschluß, Univerfitäts-
lehrer zu werden, unabhängig nach Oben
und Unten seine eigenen wissenschaftlichen
Wege zu gehen und die akademische
Jugend für eine edle Rechtsauffafsung an-
zuregen. Eine längere Studienreise nach
Deutschland, Belgien, Frankreich machte
ihn mit den Einrichtungen der deutschen
Iuristenfacultäten, der rheinisch-französi»
schen Schwurgerichte und des Gefängniß-
wesens vertraut und diente ihm als Vor-
bereitung zur Habilitirung als Privat-
docent des Strafrechtes an der Wiener
Universität. So begann er denn im
Wintersemester 1831 die Docentenlauf-
bahn in glücklicher Concurrenz anfangs
mit Hye sBd. IX, S. 438^, später mit
Julius Glaser und Merkel und las
neben den Collegien über Strafrecht und
Strafproceß nach systematischer Methode
viele neue Collegien über Geschichte des
österreichischen Strafrechtes, Dogmen-
geschichte, Imputationslehre, Strafen,
system, Praxis der Todesstrafe, Rechts»
literatur in Biographien, Grundzüge
einer gemeinsamen deutschen Strafgesetz-
gebung u. a. m. Nach dem Vorbilde der
^kraoticä," von Abeczg, Zachariae,
Mit termaier, mit welch Letzterem er
in persönlichem Verkehre stand, hielt er
durch mehrere Jahre praktische Uebungen
mit Vertheilung der Proceßrollen, welche
nicht wenige seiner eifrigen Zuhörer
später im Gerichtssaale durchführten. Bei
dem Wiener Landesgericht nahm er die
freiwillige Praxis, und unter Kudler's
Md. XI I I , S. 298^ Vorsitze fungirte er
als Mitglied der theoretischen Staats-
prüfungscommisfion. Schon 4834 zum
außerordentlichen Professor des Straf-
rechtes in Wien ernannt, wurde er gleich»
zeitig mit Glaser Ordinarius dieser
Lehrkanzel nach Hye. Der Besuch seiner Vorlesungen stieg allmälig bis zu 300 Zu-
hörern. Aus seiner Schule sind hervor-
ragende Praktiker und Schriftsteller, so-
Obergerichtsrath Frölich, Sectionsrath
Käserer, Hofrath Harrasowsk^, die
Professoren Ed. von Liszt und Heinrich
Lammasch, hervorgegangen. Wie aus
zahlreichen Kundgebungen der Wiener
Presse erhellt, ward Wahlberg neben
Glaser, Siegel, U nger zu den her»
vorragendsten Professoren der Wiener
Iuristenfacultät gezählt. Die Regierun-
gen Italiens, Ungarns, des deutschen
Reiches, Rußlands ersuchten ihn um
Rechtsgutachten über Strafgesetz- und
Proceßgesetzarbeiten. Seit 1802 war er
als Mitglied der Ministerial-Iustizcom-
misston zur Ausarbeitung des Entwurfes
eines österreichischen Strafgesetzbuches
durch nahezu zehn Jahre thätig und
arbeitete auch als Specialreferent den
vierten Theil des Entwurfes des Straf-
gesetzes von 1874 aus. Mit Ermächti«
gung des Justizministeriums besuchte er
die österreichischen Straf- und Zwangs-
arbeitsanftalten, über welche zwischen
1864—1870 freimüthige und ausführ«
liche Berichte in Holtzendorff's „All-
gemeiner deutscher Strafgerichts-Zeitung"
veröffentlicht wurden. Für die Verhand-
lungen des ersten deutschen Iuristentages.
stellte er einen auf die Vorbereitung
eines gemeinsamen deutschen Straf»
gesetzes gerichteten Antrag und war Re-
ferent auf dem Wiener Iuristentage.
Zahlreiche Rechtsgutachten über Gesetz-
gebungsfragen, über die Auslieferung
des Nihilisten Hart mann in Paris,
über den Proceß des Grafen Harry
Arn im, über die Bekämpfung der Rück»
fälligkeit für den Congreß zu Stockholm
u. m. a. erstattete er bei ununterbrochener
akademischer und literarischer Thätigkeit.
Als ständiger Recensent in Haimerl 'K
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Vrčevic-Wallner, Band 52
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Vrčevic-Wallner
- Band
- 52
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1885
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 342
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon