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Mürth, Joseph 23 i Würth. Joseph
^848 von dem Reichsverweser Erzherzog
Johann als Minister des Innern be«
rufen, ernannte ihn zu seinem Unter«
staatssecretär. I n der Paulskirche hielt
Würth treu den österreichischen Stand«
punkt fest und zählte nächst Som»
maruga und Beda Weber zu den mt>
schiedensten Parteigängern Oesterreichs,
und als am 42. März 1849 nach der
denkwürdigen Rede Welcker's auf Ueber,
tragung der erblichen Kaiserwürde an die
Krone Preußen die Dinge eine Wendung
nahmen, welche es einem wahren Oester«
reicher unmöglich machten, länger Mit«
glied dieser Versammlung zu bleiben,
meldete Würth, zugleich mit dem alten
ehrwürdigen Arneth seinen Austritt
aus derselben mit der Erklärung an:
„Meine Hoffnung und mein Wunsch
l!egt darin, daß die künftigen Beziehungen
zu Oesterreich und dem übrigen Deutsch«
land so innig als irgend möglich ge>
regelt werden mögen. Dafür in Oester»
reich zu wirken, soll mir stets eine heilige
Pflicht sein." Nach seiner Rückkehr nach
Oesterreich trat er seinen amtlichen
Posten wieder an, wurde zum k. k. Ober-
landesgerichtsrathe ernannt und starb
als solcher in der vollsten Manneskraft
im Alter von erst 38 Jahren. Aber in
diese ihm vom Geschick gesetzte kurze
Spanne Zeit fällt eine ungemein ver-
dienstliche Wirksamkeit auf rechtswiffen»
schaftlichem, namentlich strafgesetzlichem
Gebiete. Schon vor dem Bewegungs»
jähre 1848 erschien von ihm das Werk:
„Die neuesten ' Fortschritte des GekÜngimz-
Wesens in Frankreich, Gnglantl. Fchüttlllnd,
Nrlgirn nnil der Schiuch" (Wien 1844,
Fr. Beck), zu dessen Bearbeitung er eine
neunmonatliche Studienreise ins Ausland
unternommen, auf derselben die reichsten
Materialien gesammelt, mit eigener Be-
obachtung die reiche Quelle einer un« mittelbaren Berathung mit den meisten
Fachberühmtheiten, französischen, eng.
tischen und belgischen Gefängnißinspec«
toren verbunden und die verschiedenen
Gefängnißsyfteme kritisch geprüft hatte.
Fand dies Werk in der Fachliteratur die
günstigste Aufnahme, so hatte es auch den
Erfolg, daß schon im Jahre 1846 Pläne
nach dem Isolirungsprincip für ein auf
800 Gefangene berechnetes Zellengefang-
niß in Wiener-Neustadt ausgearbeitet und
1849 der Grundsatz dei Einzelhaft
allen künftigen Neubauten von Gefäng»
niffen infolge einer a. h. Entschließung
zu Grunde gelegt wurde, ein Ergebniß,
das der als Referent im Justizministerium
v. Schmerling fungirende Oberlandes-
gerichtsrath v. Würth durch seine her«
vorragende Autorität in dem Fache der
Gefängnißkunde mit herbeiführte. Von
anderen Arbeiten Würth's im Vormärz
kennen wir in der Wagner'schen »Zeit-
schrift für österreichische Rechtsgelehr-
samkeit" den „Rechtsfall über die Frage:
Welches Vorzugsrecht der Nationaldank
auf die bei ihr verpfändeten Effecten im
Falle eines Concurses über den Ver-
Pfänder zustehe? ^ 4 4 , Bd. I, S. 63,
u. f.^; — dann „Das Stadtrecht von
Wiener-Neustadt aus dem XII I . Jahr-
hundert. Ein Beitrag zur österreichischen
Rechtsgeschichte" s1846, Bd. I, S. 203
u. f., 263u.f., 333u.f.^, auch iinSonder-
abdrucke (Wien l846, Sollinger, 8")',
worin er, gegen die bisherige einseitige
ungeschichtliche Jurisprudenz ankam»
pfend, den BoiWn der Rechtsgeschichte be-
trat und das Bedürfniß betonte, daß die
einheimische Rech'tsliteratur fich den
leider nur zu lange vernachlässigten
Studien der vaterländischen Rechtsge»
schichte zuwenden möge. Im Wildner>
schen „Jurist" erschienen aber seine Ad'
Handlungen: „Rechtsfälle überdieFrage,
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Wolf-Wurmbrand, Band 58
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Wolf-Wurmbrand
- Band
- 58
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1889
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 380
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon