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Wohnsitz#

Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht niederlässt, sich dort auf Dauer oder auf bestimmte Zeit aufzuhalten. Eine Person kann mehrere Wohnsitze, aber nur einen Hauptwohnsitz haben. Dies ist jener Wohnsitz, an dem sich die Person in der ausdrücklichen oder aus den Umständen erkennbaren Absicht niederlässt, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen zu schaffen. Zweitwohnsitz.


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