Dentistenkammer, Österreichische#
Auf der Grundlage des Dentistengesetzes bestehende Standesvertretung der zur selbständigen Ausübung des Dentistenberufs befugten Personen. Hauptaufgabe der Dentistenkammer ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder. Ihre Organe werden demokratisch bestellt; ihr finanzieller Aufwand wird durch Umlagen der Mitglieder gedeckt, sie unterliegen der staatlichen Aufsicht durch das Sozialministerium.