Gebietskörperschaften#
Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Hoheitsgewalt über alle Rechtssubjekte, die in örtlicher Beziehung (zum Beispiel Wohnsitz, Aufenthalt) zu einem bestimmten Gebiet stehen. Gebietskörperschaften sind Bund, Länder und Gemeinden.
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