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vom 19.12.2019, aktuelle Version,

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Osterreich   Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 1945 (1749 Oberste Justizstelle, 1848 Min. f.J., 1867 Min. f.J., 1920 BM f.J.)
Hauptsitz Wien 7, Museumstraße 7
Behörden­leitung Clemens Jabloner, Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Haushaltsvolumen 1,6 Mrd EUR (2019)[1]
Website www.justiz.gv.at

Die seit 2018 als Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (kurz BMVRDJ oder Justizministerium) bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig für Angelegenheiten der staatlichen Verfassung, Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.

Geschichte

Der Hauptsitz im Palais Trautson

Das Justizministerium ging, ebenso wie der Oberste Gerichtshof (OGH), im Jahre 1848 aus der 1749 gegründeten Obersten Justizstelle hervor, welche bis dahin sowohl die Gerichtsbarkeit als auch die Justizverwaltung wahrgenommen sowie neue Justizgesetze (u. a. das ABGB) ausgearbeitet hatte. 1860 wurde das Justizministerium mit Innen- und Unterrichtsministerium zum Staatsministerium vereint; 1867 für die cisleithanischen Länder erneut ein k.k. Justizministerium errichtet. 1918 wurde ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem nach Inkrafttreten des B-VG unter der Bundesregierung Mayr II per 20. November 1920 das Bundesministerium für Justiz hervorging. Es wurde 1923–1927 vom jeweiligen Vizekanzler geleitet. Mit Erlass vom 23. April 1938 erfolgte die Auflösung des BMJ und die Eingliederung seiner Dienststellen in das deutsche Reichsministerium der Justiz. 1945 wurde erneut ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem abermals nach dem Wiederinkrafttreten des B-VG (19. Dezember 1945) das BMJ hervorging. Das Justizministerium unterschied sich insofern von den anderen österreichischen Ministerien, als mehrfach parteilose Richter, Beamte oder Hochschullehrer das Ressort leiteten (u. a. Egmont Foregger, Hans Klecatsky, Nikolaus Michalek).

Seit 2008 bietet das BMJ zahlreiche Online-Formulare an. Diese Formulare können direkt als Webformular ausgefüllt werden. Das österreichische IT-Unternehmen aforms2web entwickelte und betreut diese Formularlösungen, mit denen etwa Anträge zur Klage wegen Geldleistungen, arbeitsrechtliche Mahnklagen oder auch ein Sanierungsplan direkt von zuhause aus gestellt werden können.[2] 2014 wurde dem Bundesminister ein Weisenrat, ab 2016 umbenannt: Weisungsrat, beigestellt, nachdem sich die Anzahl der Weisungen des Bundesministers an die Staatsanwaltschaften von 2009 bis 2013 von jährlich 7 auf 43 vervielfacht hatte. Von 2014 bis 16. Juni 2016 hat der Weisungsrat 5 Weisungen verhindert und in 4 weiteren Fällen Modifikation von Weisungen bewirkt, beantwortete ÖVP-Justizminister Brandstetter auf Anfrage der Grünen.[3]

Aufgaben

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ist zuständig für:[4]

  • Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.
    • Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.
    • Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes; Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
    • Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte.
    • Rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung.
    • Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.
    • Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung.
    • Angelegenheiten der Landesverfassungen.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.
  • Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen.
    • Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts.
  • Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
    • Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
    • Angelegenheiten des Handelsrechts einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts.
    • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
    • Vertragsversicherungsrecht.
    • Kartellrecht.
    • Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts.
    • Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind.
    • Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.
  • Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
  • Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
  • Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
    • Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der ordentlichen Gerichte, der Kartellgerichte und des schiedsrichterlichen Verfahrens.
  • Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
  • Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
    • Exekutionswesen.
    • Angelegenheiten des Vollzuges der Verwahrungs- und der Untersuchungshaft sowie von gerichtlichen Strafen, von vorbeugenden Maßnahmen und gerichtlichen Erziehungsmaßnahmen.
    • Angelegenheiten der Resozialisierung einschließlich der Bewährungshilfe.
    • Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Justizwache.
    • Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie von Justizbehörden zu vollziehen sind.
  • Insolvenz- und Anfechtungsrecht.
  • Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
  • Angelegenheiten der Justizverwaltung der ordentlichen Gerichte und der Kartellgerichte .
  • Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
  • Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.

Struktur

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gliedert sich wie folgt.[5]

  • Vizekanzler und Bundesminister
    • Kabinett des Vizekanzlers und Bundesministers
    • Stabsstelle für europäische und internationale Ressortangelegenheiten
      • Kompetenzstelle „Internationale Beziehungen und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit“
    • Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
      • Mediensprecherin für das Ressort
    • Stabsstelle für Reformen und Deregulierung
    • Sektion I: Zivilrecht
      • Abteilung I 1: Familien-, Personen- und Erbrecht
      • Abteilung I 2: Sachen-, Schuld- und Wohnrecht
      • Abteilung I 3: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
      • Abteilung I 4: Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht
      • Abteilung I 5: Exekutions- und Insolvenzrecht
      • Abteilung I 6: Freie Rechtsberufe, Sachverständige, Dolmetscher/innen und Amtshaftungssachen
      • Abteilung I 7: Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze, Gerichtsgebühren und Rechnungslegung
      • Abteilung I 8: Zivilverfahrensrecht
      • Abteilung I 9: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht
      • Abteilung I 10: Internationales Personen- und Familienrecht
    • Sektion II: Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen
      • Abteilung II 1: Grundsatzfragen, Fortentwicklung, Recht und internationale Angelegenheiten des Strafvollzuges und des Vollzuges freiheitsentziehender Maßnahmen
        • Kompetenzstelle „Rechtsschutz“
        • Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter/innen
      • Gruppe Sicherheit, Betreuung, Ressourcen
        • Abteilung II 2: Exekutive, Aufsicht, Budget, Wirtschaft, Bau und Sicherheit im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen
          • Kompetenzstelle „Budget und Wirtschaft“
          • Kompetenzstelle „Aufsicht“
          • Kompetenzstelle „Sicherheit“
          • Überwachungszentrale (elektronisch überwachter Hausarrest)
        • Abteilung II 3: Vollzug und Betreuung im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen
          • Chefärztlicher und chefzahnärztlicher Dienst
          • Kompetenzstelle „Maßnahmenvollzug gemäß § 21 StGB“
          • Clearingstelle für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 2 StGB
        • Abteilung II 4: Personalangelegenheiten im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen
          • Referat II 4/a: Planstellenbewirtschaftung
          • Referat II 4/b: Personalangelegenheiten
    • Sektion III: Präsidialsektion
      • Gruppe Budget und Infrastruktur
        • Abteilung III 1: Koordination und Ressourcenverwaltung
          • Referat III 1/a: Personal
          • Kompetenzstelle „Wirtschaft und Veranstaltungswesen“
          • Kompetenzstelle „Conrolling, Zahlungsvollzug und Reisemanagement“
          • Kompetenzstelle III 1 PKRS: Parlamentskoordination und Rechtsschutz
        • Abteilung III 2: Budget und Bau
          • Kompetenzstelle „Bauangelegenheiten“
        • Abteilung III 3: Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie
          • Kompetenzstelle „Großprojekte (Justiz 3.0), Strafverfahren, Strafvollzug und Datawarehouse“
          • Kompetenzstelle „IKT-Infrastruktur, IKT-Budget, IT-Administration und ELAK“
        • Abteilung III 4: Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
          • Kompetenzstelle „Förderungswesen und Rechtsfürsorge“
      • Gruppe Personal
        • Abteilung III 5: Personalmanagement Gerichte und Staatsanwaltschaften
          • Kompetenzstelle „Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften“
        • Abteilung III 6: Organisationsentwicklung sowie Personalplanung und -controlling
          • Kompetenzstelle „Personalcontrolling“
        • Abteilung III 7: Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement
      • Abteilung III 8: Innenrevision, Compliance und Rechnungshof
        • Kompetenzstelle „Revision Strafvollzug“
    • Sektion IV: Strafrecht
      • Abteilung IV 1: Materielles Strafrecht
      • Abteilung IV 2: Strafrechtliche Nebengesetze und multilaterale Zusammenarbeit in Strafsachen
      • Abteilung IV 3: Strafverfahrensrecht
      • Abteilung IV 4: Internationale Strafsachen
      • Abteilung IV 5: Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen
      • Abteilung IV 6: Einzelstrafsachen und Extremismusdelikte
      • Abteilung IV 7: Gnadensachen und Amnestien
    • Sektion V: Verfassungsdienst
      • Abteilung V 1: Verfassungslegislative und Verwaltungsverfahren
      • Abteilung V 2: Allgemeine Legistik, Länderangelegenheiten, Verwaltungsorganisationsrecht
        • Referat V 2a: Länderangelegenheiten
      • Abteilung V 3: Rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung; Geschäftsstelle des Datenschutzrates
        • Referat V 3a: Geschäftsstelle des Datenschutzrates
      • Abteilung V 4: Wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten und Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
      • Abteilung V 5: Internationale Angelegenheiten und andere Verwaltungsangelegenheiten
        • Referat V 5a: Inneres, Justiz
        • Referat V 5b: Internationaler Menschenrechtsschutz, EMRK-Beschwerden und sonstige Angelegenheiten
        • Referat V 5c: Soziales
      • Abteilung V 6: EU-Gerichtsbarkeit

Geschäftsbereiche

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat als nachgeordnete Dienststellen die Justizanstalten und die Datenschutzbehörde.

Bundesminister

  Commons: Bundesministerium für Justiz  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzgesetz 2019. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 7. April 2019 (S. 544).
  2. Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Abgerufen am 15. Juli 2014.
  3. http://orf.at/#/stories/2351021/ Weisungsrat verhinderte bisher fünf Weisungen, orf.at, 25. Juli 2016, abgerufen 25. Juli 2016.
  4. Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 9. Januar 2018.
  5. Geschäftseinteilung des BMVRDJ. (PDF) Abgerufen am 23. September 2019.
  6. Tagesschau: Geschichte des Bundesjustizministeriums: „Die Akte Rosenburg“, von Ulla Fiebig, SWR, 10. Oktober 2016

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Fotocredit: BKA Ministerrat am 8.1.2020 Bundesministerium für Finanzen
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Datei:2020 Alma Zadić Ministerrat am 8.1.2020 (49351570467) (cropped) (cropped).jpg
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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Palais Trautson Eigenes Werk Thomas Ledl
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