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vom 29.11.2019, aktuelle Version,

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Osterreich   Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Hauptsitz Wien 1, Stubenring 1
Behörden­leitung Maria Patek, Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Haushaltsvolumen 2,84 Mrd. EUR (2019)[1]
Website www.bmnt.gv.at

Die seit 2018 als Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (kurz BMNT) bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem zuständig für Agrarpolitik, Forstpolitik, Jagdwesen, Fischerei, Weinrecht, Wasserrecht, Energie, Tourismus, den Umwelt- und Klimaschutz sowie Teile des Tierschutzes. Damit umfasst es die Aufgaben eines Landwirtschaftsministeriums und eines Umweltministeriums.

Geschichte

Sitz des Bundesministeriums im ehemaligen Kriegsministerium Stubenring 1 (Juni 2006)

Ackerbauministerium in Österreich-Ungarn (1867–1918)

Das k.k. Ackerbauministerium für Cisleithanien (Österreichische Länder: Habsburgische Erblande und Böhmische Krone) wurde 1867 gegründet. Neben den landwirtschaftlichen Angelegenheiten waren ihm von Anfang an auch die forstlichen unterstellt, sowie Jagd und Fischerei, wie auch die des Wasserbaues (soweit es sich nicht um Angelegenheiten des Verkehrs oder militärische Interessen handelte).[2] Ein wichtiges Jahr ist diesbezüglich 1884, das als Gründungsjahr der heutigen Bundeswasserbauverwaltung (Meliorationsgesetz, heute Wasserbautenförderungsgesetz) wie auch der Wildbach- und Lawinenverbauung gilt.

Erster Minister war Alfred Józef Potocki.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in der Ersten Republik (1918–1934)

In der Ersten Republik hieß das Ministerium von 1918 bis 1919 Staatsamt für Landwirtschaft, dann Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft. Erster republikanischer Staatssekretär war ab 12. November 1918 Josef Stöckler. Ab 1920 hieß das Amt Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, erster Bundesminister Österreichs war Karl Renner ab 24. Juni 1920.

Ministerium im Bundesstaat bis zum „Anschluss“ (1934–1938)

Mit dem „Anschluss“ Österreichs hörte das Ministerium 1938 auf zu bestehen.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in der Zweiten Republik (1945–2000)

In der Zweiten Republik wurde April 1945 provisorisch wieder ein Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft eingerichtet, Staatssekretär war Rudolf Buchinger. Dann wurde das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wiederhergestellt, erster Minister nach dem Zweiten Weltkrieg war Josef Kraus ab dem 26. Sep. 1945.

Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz (1972–1987)

Zum 2. Februar 1972 wurden Belange des Umweltschutzes aus drei anderen Ressorts zusammengefasst und zunächst mit dem Gesundheitsressort verbunden. 1975 kam mit dem neuen Forstgesetz die Wildbach- und Lawinenverbauung, die dem Forstwesen eingegliedert wurde (vorher Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung), damit wurden die Agenden der Wasserwirtschaft, soweit sie Bundessache sind, aufgewertet.

Erste Bundesministerin für Gesundheit und Umweltschutz war Ingrid Leodolter.

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (1987–2000)

Zum 1. April 1987 gab die Umweltministerin Marilies Flemming den Aufgabenbereich Gesundheit ab und übernahm stattdessen den Aufgabenbereich Jugend und Familie. Diese Kombination von Familien- und Umweltministerium war von 4. Mai 1995 bis 1. Mai 1996 unterbrochen, als Martin Bartenstein einzig Umweltminister war. Jedoch übernahm er kommissarisch am 12. März 1996 und definitiv am 1. Mai 1996 wieder zusätzlich das Familienressort.

Aufgabenkombination des Lebensministeriums (2000–2014)

2000 wurden in der Regierung Schüssel I die Umweltzuständigkeiten des Umweltministeriums mit dem Landwirtschaftsministerium vereint. Die Zuständigkeiten für Jugend und Familien des Umweltministeriums gingen in das Sozialministerium über.

2004 rief der damalige Umweltminister Josef Pröll die vierwöchige Aktion Nachhaltige Wochen ins Leben, die einmal jährlich auf ökologische und sozialverträgliche Produkte aufmerksam machen soll, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu schaffen.[3] 2010 wurde die Aktion nach Amtsantritt von Nikolaus Berlakovich unter dem Namen „Bewusst kaufen“ als ganzjährige Initiative fortgeführt.[4]

Ein Projekt zur Förderung der traditionellen Küche in Österreich wurde 2009 mit dem Projekt Traditionelle Lebensmittel geschaffen, in dem in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich Produkte erfasst werden, die mindestens drei Generationen oder 75 Jahre in der jeweiligen Region verankert sind.[5]

Um die Bedeutung der Lebensmittel aus der eigenen Region zu stärken, wird seit 2011 die Dachmarke Genuss Region Österreich gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria vergeben.[6]

Umstrukturierung 2014

Im März präsentierte der seit Dezember 2013 amtierende Minister Rupprechter sein politisches Grundsatzprogramm[7] und kündigte zugleich einen strukturellen Umbau des BMLFUW an. So soll die Sektion I (Recht) aufgelöst werden. Weiters verkündete der Minister die Umbenennung des BMLFUW von Lebensministerium in Ministerium für ein lebenswertes Österreich.[8]

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

2018 erhielt das Ministerium von Wirtschaftsministerium die Zuständigkeiten für Energie, Bergwesen und Tourismus. In diesem Zusammenhang erfolgte die Umbenennung auf Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Aufgaben

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ist zuständig für:[9]

  • Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
    • Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
    • Angelegenheiten der Entwicklung des ländlichen Raumes.
  • Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
    • Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
    • Wildbach- und Lawinenverbauung.
  • Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
    • Qualitätsklassenregelungen, Pflanzenzucht- und Saatgutwesen.
    • Importausgleich; Absatz- und Verwertungsmaßnahmen.
    • Zollbestätigungsverkehr.
    • Vorratshaltung.
  • Regelung der Ein- und Ausfuhr
    • von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
    • hinsichtlich phytosanitärer Belange.
  • Weinrecht und Weinaufsicht.
  • Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
  • Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
    • Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
    • Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fällt.
    • Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß § 31 WRG 1959.
  • Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
  • Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
  • Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
  • Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
  • Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
  • Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
  • Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
  • Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
  • Allgemeine Angelegenheiten des Klima- und Umweltschutzes.
    • Allgemeine Klimaschutzpolitik.
    • Allgemeine Umweltschutzpolitik.
    • Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes.
    • Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes.
    • Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft, die Umweltförderung sowie die Förderung der kommunalen und betrieblichen Siedlungswasserwirtschaft.
    • Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung.
    • Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle.
    • Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung fällt.
    • Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
  • Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
    • Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), sofern diese nicht durch Z 7 erfasst sind.
  • Angelegenheiten des Artenschutzes.
  • Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
  • Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
    • Angelegenheiten des Giftverkehrs.
  • Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen. Dazu gehören insbesondere auch:
    • Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und deren Planung, die Förderung der Elektrifizierung sowie die Angelegenheiten der Bewirtschaftung der elektrischen Energie.
    • Starkstromwegerecht.
    • Angelegenheiten der Kernenergie.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
  • Angelegenheiten des Bergwesens. Dazu gehören insbesondere auch:
    • Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich Kohle, Erdöl und Erdgas.
  • Angelegenheiten des Tourismus.
  • Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds.
  • Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds

Struktur

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ist wie folgt gegliedert.[10]

  • Bundesministerin
    • Kabinett der Bundesministerin
    • EU-Finanzkontrolle und interne Revision
    • Finanzkontrolle des EFRE
    • Zentraler Rechtsdienst
      • Abteilung RD 1: Rechtliche Grundsatzabteilung
      • Abteilung RD 2: Fremdlegistik und Rechtskoordination
      • Abteilung RD 3: Parlaments- und Ministerratsdienst
    • Sektion Steuerung und Services
      • Abteilung PR/1: Personal
      • Abteilung PR/2: Personal- und Organisationsentwicklung
      • Abteilung PR/3: Budget
      • Abteilung PR/4: Schulen, Zentren für Lehre und Forschung
      • Abteilung PR/5: Kommunikation und Service
      • Abteilung PR/6: IKT-Grundsatzangelegenheiten und IKT-Management
      • Abteilung PR/7: Zentrale Dienste
      • Abteilung PR/8: Forschung, Entwicklung und Unternehmensservice
    • Sektion I: Umwelt und Wasserwirtschaft
      • Abteilung I/1: Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung
      • Abteilung I/2: Wasserrechtlicher Vollzug
      • Abteilung I/3: Nationale und internationale Wasserwirtschaft
      • Abteilung I/4: Wasserhaushalt
      • Abteilung I/5: Anlagenbezogene Wasserwirtschaft
      • Abteilung I/6: Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten
      • Abteilung I/7: Strahlenschutz
      • Abteilung I/8: Wasserlegistik und Wasserökonomie
      • Abteilung I/9: Internationale Umweltangelegenheiten
      • Abteilung I/10: Schutzwasserwirtschaft
      • Abteilung I/11: Siedlungswasserwirtschaft
    • Sektion II: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
      • Abteilung II/1: Agrarpolitik, Datenmanagement und Weiterbildung
      • Abteilung II/2: Koordination Ländliche Entwicklung und Fischereifonds
      • Abteilung II/3: Agrarumwelt, Bergbauern und benachteiligte Gebiete, biologische Landwirtschaft
      • Abteilung II/4: Direktzahlungen & INVEKOS
      • Abteilung II/5: Pflanzliche Produkte
      • Abteilung II/6: Tierische Produkte
      • Abteilung II/7: Obst, Gemüse, Wein, Sonderkulturen
      • Abteilung II/8: Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung
      • Abteilung II/9: EU-Koordination Landwirtschaft und regionale Entwicklung
      • Abteilung II/10: Internationale Agrar- und Handelspolitik
    • Sektion III: Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit
      • Abteilung III/1: Waldpolitik, Waldökonomie und Waldinformation
      • Abteilung III/2: Nachhaltige Entwicklung und natürliche Ressourcen
      • Abteilung III/3: Forstliche Legistik, Rechtspolitik und Berufsqualifikation
      • Abteilung III/4: Waldschutz, Waldentwicklung und forstliche Förderung
      • Abteilung III/5: WLV und Schutzwaldpolitik
      • Abteilung III/6: Nationalparks, Natur- und Artenschutz
    • Sektion IV: Klima
      • Abteilung IV/1: Koordinierung Klimapolitik
      • Abteilung IV/2: Saubere Mobilität
      • Abteilung IV/3: Nachhaltige Finanzen und Standortpolitik
      • Abteilung IV/4: Energieeffizienz und Gebäude
      • Abteilung IV/5: Innovative Technologien und Bioökonomie
      • Abteilung IV/6: EU-Koordination Klima und Umwelt
    • Sektion V: Abfallwirtschaft, Chemiepolitik und Umwelttechnologie
      • Abteilung V/1: Betriebliches Abfallrecht, Abfallverbringung und -kontrolle
      • Abteilung V/2: Abfall- und Altlastenrecht
      • Abteilung V/3: Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Altlastensanierung
      • Abteilung V/4: EDM-Programm Umwelt
      • Abteilung V/5: Chemiepolitik und Biozide
      • Abteilung V/6: Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung
      • Abteilung V/7: Betrieblicher Umweltschutz und Technologie
    • Sektion VI: Energie und Bergbau
      • Stabsbereich für internationale Energieangelegenheiten
      • Abteilung VI/1: Energiepolitik und Energieintensive Industrie
      • Abteilung VI/2: Energie – Rechtsangelegenheiten
      • Abteilung VI/3: Erneuerbare Energien, Elektrische Energie und Fernwärme
      • Abteilung VI/4: Versorgungssicherheit und Energiewegerecht
      • Abteilung VI/5: Europäische Energiepolitik
      • Abteilung VI/6: Bergbau – Rechtsangelegenheiten
      • Abteilung VI/7: Mineralrohstoffpolitik
      • Abteilung VI/8: Bergbau – Technik und Sicherheit
      • Abteilung VI/9: Montanbehörde West (+ Außenstelle Salzburg)
      • Abteilung VI/10: Montanbehörde Süd (+ Außenstelle Leoben)
      • Abteilung VI/11: Montanbehörde Ost
    • Sektion VII: Tourismus und Regionalpolitik
      • Abteilung VII/1: Tourismuspolitik
      • Abteilung VII/2: Internationale Tourismusangelegenheiten
      • Abteilung VII/3: Tourismus – Servicestelle
      • Abteilung VII/4: Tourismus Förderungen
      • Abteilung VII/5: Koordination Regionalpolitik und Raumordnung
      • Abteilung VII/6: Innovation, Lokale Entwicklung und Zusammenarbeit

Geschäftsbereiche

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat folgende nachgeordnete Dienststellen.[11]

Folgende ausgegliederte Einrichtungen sind dem Ressortbereich zuzuordnen:

Bundesminister

Literatur

  • Otto Dornik: 100 Jahre Landwirtschaftsministerium, Festschrift, Hrsg. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Österreichischer Agrarverlag, Wien 1967. (Auszüge in der Google-Buchsuche)
  • Bericht über die Thätigkeit des K.k. Ackerbau-Ministeriums. k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1874–1899. (Siebenbändige Reihe, ÖNB-Signatur LZ01019922)

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzgesetz 2019. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 7. April 2019 (Seite 544).
  2. Vergl. dazu K.K. Ackerbau-Ministerium: Geschichte der österreichischen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Industrien 1848-1898. Festschrift , 3. Band, Verlag M. Perles, Wien 1899, Abschnitt II. Wasserbau und Meliarisationswesen, insb. die Kapitel 1. (Starkenfels: Gesetzliche Grundlagen) und 2. (Schrey: Allgemeine Darstellung), S. 155 ff (archive.org).
  3. wirtschaftszeit.at „Eine Initiative bringt's nachhaltig – Nachhaltige Wochen 2004“ vom 14. September 2004, abgerufen am 23. Februar 2012.
  4. oekonews.at „Initiative Bewusst kaufen“ vom 21. Mai 2010, abgerufen am 23. Februar 2012.
  5. Traditionelle Lebensmittel, abgerufen am 12. Oktober 2014.
  6. Die Marke GENUSS REGION ÖSTERREICH (Memento des Originals vom 29. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.genuss-region.at abgerufen am 30. März 2012.
  7. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 26. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmlfuw.gv.at abgerufen am 25. April 2014.
  8. Rupprechter spart zwei Sektionen ein. In: derStandard.at. 2. April 2014, abgerufen am 3. Dezember 2017.
  9. Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 12. Januar 2018.
  10. Organigramm des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus. Abgerufen am 13. Juni 2019.
  11. Dienststellen des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Abgerufen am 16. November 2017.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Imperial Coat of Arms of Austria used in 1915 Eigenes Werk , Based on a work by Hugo Gerhard Ströhl (1851–1919): Oesterreichisch-Ungarische Wappenrolle. Die Wappen ihrer k.u.k. Majestäten, die Wappen der durchlauchtigsten Herren Erzherzoge, die Staatswappen von Oesterreich und Ungarn, die Wappen der Kronländer und der ungarischen Comitate, die Flaggen, Fahnen und Cocarden beider Reichshälften, sowie das Wappen des souverainen Fürstenthumes Liechtenstein. Anton Schroll, Wien 1890, 1895 (2. Auflage 1900). Date of original work: 1890 and 1900. Online by www.hot.ee Sodacan
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The Regierungsgebäude in Vienna , the former Imperial and Royal Ministry of War ( Kriegsministerium ). Regierungsgebäude in Wien, vormals k.u.k. Kriegsministerium Gryffindor
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