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Abgeordneter #

(Mandatar), das gewählte Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, insbesondere der Volksvertreter im Abgeordnetenhaus.

In Österreich unterscheidet man Abgeordnete zu Nationalrat, Bundesrat und den Landtagen. Anzahl und rechtliche Stellung sind verfassungsmäßig bzw. gesetzlich festgelegt (unter anderem Abstimmungs-, Antrags- und Immunitätsrecht, Unvereinbarkeitsbestimmungen, Bezügegesetz).