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Abschreibung#

Herabsetzung des in der Unternehmensbilanz angeführten Wertes einzelner Vermögensteile (zum Beispiel Anlagen).

Die gesetzlich festzulegende Höhe der Abschreibung ist ein Mittel der Wirtschaftspolitik, etwa in Krisenzeiten zur Belebung der Investitionstätigkeit.

In Österreich erstmals 1954 durch Reinhard Kamitz angewendet.