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Berufsreifeprüfung#

Ermöglichte, ähnlich wie die 1938 eingeführte Begabtenprüfung, seit 1945 mindestens 25 Jahre alten Personen, die sich beruflich bewährt oder ernste Studien in einem Fachgebiet betrieben hatten, die Zulassung zum Hochschulstudium. Sie wurde wegen geringer Akzeptanz 1985 durch die Studienberechtigungsprüfung ersetzt.


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