Dienstnehmerhaftung#
Geregelt durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 1965, modifiziert die Haftung des Dienstnehmers für Schäden, die dieser dem Dienstgeber bei Erbringung seiner Dienstleistung zufügt.
NID-Dokumente in ähnlichen Gebieten
Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren