unbekannter Gast

Ediktalverfahren#

Bei Todeserklärungen die Aufforderung des Gerichts (Gerichtstafel, Wiener Zeitung) an den Verschollenen, sich binnen einer bestimmten Frist zu melden. Vergleichbar mit dem Ediktalverfahren beim Fund, im Konkurs- und Ausgleichsverfahren zur Feststellung der offenen Forderungen und zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger.

Literatur#

  • P. Rummel, Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, 1984


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge