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Handelsrecht#

Sonderprivatrecht der Kaufleute, das dem bürgerlichen Recht (Zivilrecht) als Lex specialis gegenübersteht. Herzstück des Handelsrechts bildet das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) 1897, das in Österreich mit 1. 1. 1939 eingeführt wurde. Das HGB regelt nicht nur Fragen der Firma, der Handlungsvollmacht und der Prokura, die Personenhandelsgesellschaft (OHG und KG) und die Stille Gesellschaft sowie die handelsrechtliche Rechnungslegung, sondern auch Fragen zu Rechtsverhältnissen zwischen Kaufleuten und deren Vertragspartnern, wobei es in der Regel nicht darauf ankommt, ob der Vertragspartner auch Kaufmann ist oder nicht (einseitige Handelsgeschäfte, § 345 HGB). Viele Bereiche des Handelsrechts finden sich in Sondergesetzen; so etwa im Gesellschaftsrecht (zum Beispiel GmbH-GesetzGmbHG, Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz), im Wertpapierrecht (zum Beispiel Wechselgesetz, Scheckgesetz), im Transportrecht oder im Banken- und Versicherungsrecht. Durch Sondergesetze sind auch das Handelsvertreter- und das Maklerrecht geregelt.

Literatur#

  • R. Holzhammer, Allgemeines Handelsrecht und Wertpapierrecht, 4/1993
  • H. Krejci, Grundriß des Handelsrechts, 1994


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