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Kommunalsteuer#

Gemeindesteuer, ersetzt seit der Steuerreform 1993 die Lohnsummensteuer. Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne für Dienstnehmer von Betriebsstätten in einer Gemeinde). Steuerschuldner ist der Unternehmer.