Landrat#
1939-45 Leiter eines Landkreises (politische Behörde 1. Instanz, entsprechend der Bezirksbehörde). Seine Stellung war der des Landeshauptmanns in der Republik Österreich ähnlich, schloss aber darüber hinaus Befugnisse im Bereich der Selbstverwaltung (Sozialbereich) ein.
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