Lebensmitteluntersuchungsanstalten#
Einrichtungen zur sachverständigen Untersuchung und amtlichen Begutachtung aller dem Lebensmittelrecht unterliegenden Waren und Stoffe. Neben den Bundesanstalten können mit Bewilligung des Gesundheitsministeriums auch Länder, Gemeinden und Private Lebensmitteluntersuchungsanstalten einrichten.