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Markt#

Ein Markt bezeichnete ursprünglich einen zentralen Ort mit periodischen Treffen von Händlern. Marktrechte wurden seit dem Mittelalter (Jahrmärkte, Wochenmärkte) vom Landesherrn, später vom Grundherrn verliehen. Der Titel "Markt" oder "Marktgemeinde" ist zwar seit 1849 ohne rechtliche Bedeutung, dennoch wird er von vielen Gemeinden angestrebt Verliehen wird der Titel von der jeweiligen Landesregierung.


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