Matriken #
auch Matrikel
Matriken sind Personenstandsverzeichnisse über Geburt, Trauungen und Sterbefälle. Seit dem 16. Jahrhundert (Trienter Konzil) wurden sie von den Pfarren angelegt und ab 1784 waren die anerkannten Religionsgemeinschaften (katholische, evangelische, israelitische usw., für Konfessionslose ab 1868 die Bezirkshauptmannschaften) zu ihrer Führung verpflichtet.
Seit 1. 1. 1939 obliegt die Führung der amtlichen Matriken den Standesämter, die der Kirchen bestehen allerdings weiter. Die älteren Matriken liegen als wichtige Geschichtsquellen meist in den Diözesanarchiven.
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