Rechtsanwalt (Advokat)#
Juristischer freier Beruf mit der Aufgabe der Beratung und Vertretung eines Rechtsuchenden bzw. einer Verfahrenspartei. Das Vertretungsrecht erstreckt sich auf alle österreichischen Gerichte und Behörden in allen gerichtlichen, außergerichtlichen, öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Die Ausbildung und das Berufsrecht der Rechtsanwalt sind in der Rechtsanwaltsordnung (RGBl 1868/96 in der geltenden Fassung) geregelt. 1993 waren in Österreich 3086 Rechtsanwälte tätig (Wien 1227, Niederösterreich 251, Burgenland 35, Oberösterreich 364, Salzburg 246, Steiermark 336, Kärnten 192, Tirol 306, Vorarlberg 129) sowie 1071 Rechtsanwaltsanwärter.
Historische Bilder zu Rechtsanwalt (IMAGNO)
Literatur#
- W. Rechberger und D. A. Simotta, Grundriß des österreichischen Zivilprozeßrechts, 1994.
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