Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Religionsfonds#

Der Religionsfonds wurde 1782 von Joseph II. als ein vom Staat verwalteter Fonds (rechtlich selbständiges Vermögen) geschaffen.

Joseph II. vereinigte alte Religionsfonds, Eremitenfonds und Böhmische Salzkasse (seit 1630) mit der Vermögensmasse von mehr als 700 aufgehobenen Klöstern, Kirchen, Kapellen, Benefizien und Bruderschaften der Monarchie zum Religionsfonds.

Die Verwaltung erfolgte durch staatliche Kommissionen mit kirchlichen Vertretern. Der ehemals von Wien aus zentral verwaltete Religionsfonds ging 1802 in die Hoheit der Länder über. Er diente für Personal- und Sacherfordernisse der neu errichteten Pfarren, ältere Pfarren erhielten nur Zuschüsse. Im 19. Jahrhundert wuchsen die Ausgaben durch die Gleichstellung alter und Josephinischer Pfarren 1885.

Die Konkordate von 1855 und 1933/34 hielten am Religionsfonds fest. Nach dem Anschluss 1938 wurde der Religionsfonds aufgelöst, 1939 wurde das Kirchenbeitragsgesetz erlassen, alle Rechte und Pflichten daraus wurden dem Deutschen Reich übertragen.

Das Kirchenbeitragsgesetz wurde 1945 in die österreichische Rechtsordnung übernommen; ab 1948 wurden Kirchenbeitragsstellen errichtet.
1960 wurde im "Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen" die Übergabe der Religionsfondsgüter an die Republik Österreich und ein Ausgleich gegenüber der katholischen Kirche geregelt.

Literatur#

  • S. Ritter, Die kirchliche Vermögensverwaltung in Österreich, 1954
  • H. Paarhammer (Hg.), Kirchliches Finanzwesen in Österreich, 1989