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Standesamt#

Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung zur Vornahme der Ziviltrauung und Registrierung sowie Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Bis 1. 1. 1939 führten die Religionsgemeinschaften die Matriken. Die Standesämter unterstehen den Bezirksverwaltungsbehörden, haben aber auch Beschlüsse der Gerichte zu vollziehen (zum Beispiel Eintragung von Scheidungen). Sie führen Geburten-, Familien- und Sterbebücher. Die ordnungsgemäße Führung wird widerleglich vermutet.

Literatur#

  • W. Ogris, Personenstandsrecht, 1977