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6.6 MariaCharlotteStein (verh.Sweceny)
nist dieser Jahre, nennt die Gegend um den Michaelerplatz und die
Herrengasse – vor allem auch in Hinblick auf das benachbarte „Café
Herrenhof“–„GehirnundZentralnervensystemdespulsierendenWiener
Geisteslebens“246.
Nachdem„Anschluss“1938musstenviele „Hochhäusler“ ihreWoh-
nungen verlassen und emigrieren.247 Auch fĂĽr die Stein-Geschwister
brachte die neue politische Lage gravierende Veränderungen mit sich.
SiegehörteneinerBevölkerungsschichtan,derenMitglieder ihre jüdi-
scheHerkunftbisherhöchstenszurKenntnisgenommenhatten,wenn
sie – wie dies nun verstärkt der Fall war – von anderen darauf hinge-
wiesen wurden. Religion und Bräuche der Vorfahren wurden in der
FamilieStein längstnichtmehrpraktiziert, alsProtestantenhelvetischen
Bekenntnisses feierteman dieFeste des christlichenKalenders. Seit der
Heirat von Lottes Vater Richard mit einer Reichsdeutschen war auch die
Ehe mit einem nicht-jĂĽdischen Partner zur Regel geworden(und damit
dieAssimilationvollendet, siehedazuKap.6.2.3).
Die „Rassengesetze“ der Nationalsozialisten machten Lotte, Robert,
Walter und Edith Stein nun zu „Mischlingen 1. Grades“.248 Diese wa-
renzwar inderRegelnicht vonden„Arisierungen“betroffen;dennoch
musste Robert Stein seine berufliche Tätigkeit niederlegen (vgl. S.380)
und hielt es für sicherer, die Firmenanteile auf „arische“ Mitarbeiter
zu ĂĽbertragen, um einer kommissarischen Verwaltung oder gar einer
„Arisierung“ des Verlags vorzubeugen. Auch Lotte Sweceny, bis dato Ge-
sellschafterin, ging auf diese Weise im August 1939 ihrer Firmenanteile
verlustig. Da sie in einer Ehe mit einem „Arier“ lebte, hatte sie – zumin-
246 Dubrovic: VeruntreuteGeschichte, S.34.
247 Vgl.Meder/Eiblmayr: HausHoch, S.122ff.
248 Wer als solcher anzusehen war, regelte ex negativo § 5 der Ersten Verordnung zum
Reichsbürgergesetz,RGBlTeil I1935vom14.Nov.1935,S.1333–1334.Hattemanzwei
„volljüdische“Großeltern, gehörte jedochnichtder „jüdischenReligionsgemeinschaft“
anundwarnichtmit einemJudenverheiratet, galtmanals „Mischling1.Grades“bzw.–
soder inoffizielleBegriff –als „Halbjude“ (§5Abs.2 leg. cit.). „Mischlinge1.Grades“
mussten keinen Judenstern tragen. „Die Mischlinge waren die ständigen Problemkinder
derdeutschenBĂĽrokratie. [...]Siewarenweder schwarznochweiĂź,wederJudennoch
Deutsche. Die Diskriminierung der Mischlinge war vergleichsweise gering“ (Hilberg:
Die Vernichtung der europäischen Juden, S.436). Allerdings waren sie empfindlichen
Beschränkungen unterworfen: Sie konnten nicht Chefredakteur oder Verleger sein (das
betraf Robert Stein), keine landwirtschaftlichen GĂĽter erben, keiner Parteiorganisation
angehören, keinen(Unter-)Offiziersrang inderWehrmachtbekleiden,nichtVormund
eines „deutschen“ Kindes sein usf. (vgl. ebd., S.436f.). Auch der Zugang zu höheren
SchulenundHochschulenwar ihnenseitHerbst1942verwehrt (ebd., S.444FN94).
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Alexander Lernet-Holenia und Maria Charlotte Sweceny
Briefe 1938-1945
- Titel
- Alexander Lernet-Holenia und Maria Charlotte Sweceny
- Untertitel
- Briefe 1938-1945
- Autor
- Christopher Dietz
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2013
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78887-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.5 cm
- Seiten
- 468
- Kategorien
- Weiteres Belletristik