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Alexander Lernet-Holenia und Maria Charlotte Sweceny - Briefe 1938-1945
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6.6 MariaCharlotteStein (verh.Sweceny) nist dieser Jahre, nennt die Gegend um den Michaelerplatz und die Herrengasse – vor allem auch in Hinblick auf das benachbarte „Café Herrenhof“–„GehirnundZentralnervensystemdespulsierendenWiener Geisteslebens“246. Nachdem„Anschluss“1938musstenviele „Hochhäusler“ ihreWoh- nungen verlassen und emigrieren.247 Auch für die Stein-Geschwister brachte die neue politische Lage gravierende Veränderungen mit sich. SiegehörteneinerBevölkerungsschichtan,derenMitglieder ihre jüdi- scheHerkunftbisherhöchstenszurKenntnisgenommenhatten,wenn sie – wie dies nun verstärkt der Fall war – von anderen darauf hinge- wiesen wurden. Religion und Bräuche der Vorfahren wurden in der FamilieStein längstnichtmehrpraktiziert, alsProtestantenhelvetischen Bekenntnisses feierteman dieFeste des christlichenKalenders. Seit der Heirat von Lottes Vater Richard mit einer Reichsdeutschen war auch die Ehe mit einem nicht-jüdischen Partner zur Regel geworden(und damit dieAssimilationvollendet, siehedazuKap.6.2.3). Die „Rassengesetze“ der Nationalsozialisten machten Lotte, Robert, Walter und Edith Stein nun zu „Mischlingen 1. Grades“.248 Diese wa- renzwar inderRegelnicht vonden„Arisierungen“betroffen;dennoch musste Robert Stein seine berufliche Tätigkeit niederlegen (vgl. S.380) und hielt es für sicherer, die Firmenanteile auf „arische“ Mitarbeiter zu übertragen, um einer kommissarischen Verwaltung oder gar einer „Arisierung“ des Verlags vorzubeugen. Auch Lotte Sweceny, bis dato Ge- sellschafterin, ging auf diese Weise im August 1939 ihrer Firmenanteile verlustig. Da sie in einer Ehe mit einem „Arier“ lebte, hatte sie – zumin- 246 Dubrovic: VeruntreuteGeschichte, S.34. 247 Vgl.Meder/Eiblmayr: HausHoch, S.122ff. 248 Wer als solcher anzusehen war, regelte ex negativo § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz,RGBlTeil I1935vom14.Nov.1935,S.1333–1334.Hattemanzwei „volljüdische“Großeltern, gehörte jedochnichtder „jüdischenReligionsgemeinschaft“ anundwarnichtmit einemJudenverheiratet, galtmanals „Mischling1.Grades“bzw.– soder inoffizielleBegriff –als „Halbjude“ (§5Abs.2 leg. cit.). „Mischlinge1.Grades“ mussten keinen Judenstern tragen. „Die Mischlinge waren die ständigen Problemkinder derdeutschenBürokratie. [...]Siewarenweder schwarznochweiß,wederJudennoch Deutsche. Die Diskriminierung der Mischlinge war vergleichsweise gering“ (Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, S.436). Allerdings waren sie empfindlichen Beschränkungen unterworfen: Sie konnten nicht Chefredakteur oder Verleger sein (das betraf Robert Stein), keine landwirtschaftlichen Güter erben, keiner Parteiorganisation angehören, keinen(Unter-)Offiziersrang inderWehrmachtbekleiden,nichtVormund eines „deutschen“ Kindes sein usf. (vgl. ebd., S.436f.). Auch der Zugang zu höheren SchulenundHochschulenwar ihnenseitHerbst1942verwehrt (ebd., S.444FN94). 387
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Alexander Lernet-Holenia und Maria Charlotte Sweceny Briefe 1938-1945
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Title
Alexander Lernet-Holenia und Maria Charlotte Sweceny
Subtitle
Briefe 1938-1945
Author
Christopher Dietz
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2013
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-205-78887-4
Size
15.5 x 23.5 cm
Pages
468
Categories
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