Seite - (000005) - in Austrian Law Journal, Band 1/2015
Bild der Seite - (000005) -
Text der Seite - (000005) -
ISSN: 2409-6911
(CC-BY) 3.0 license
www.austrian-law-journal.at
Fundstelle: Arnold, Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegenständen im österreichischen
Kollisions- und Privatrecht, ALJ 1/2015, 3–22 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/33).
Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegen-
ständen im österreichischen Kollisions- und Privatrecht
Stefan Arnold*, Universität Graz
Kurztext: Beim Erwerb von Kunstgegenständen muss das Recht in seiner sozialen Steuerungs-
funktion einen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz schaffen: Im Interesse der
Eigentümer – einschließlich der Erben ursprünglicher Eigentümer – liegt die Aufrechterhaltung
der Ursprungsposition; im Interesse potentieller Erwerber liegt eine bestandskräftige Neuord-
nung der Eigentumsposition zu ihren Gunsten. Zugleich kann das Privatrecht auch öffentliche
Anliegen integrieren – sicher die Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, vielleicht aber
auch Allgemeinwohlbelange wie das öffentliche Interesse an der öffentlichen Sichtbarkeit bedeu-
tender Kunstwerke. Die erste Weichenstellung für das sachenrechtliche Schicksal von Kunstge-
genständen stellt das internationale Privatrecht. Über die abschließende Eigentumszuordnung
entscheidet dann das jeweils anwendbare materielle Sachenrecht.
Das österreichische Kollisionsrecht bewirkt ebenso wie das österreichische Sachenrecht de lege
lata einen angemessenen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz. Im österreichi-
schen Internationalen Sachenrecht ist auch bei Kunstgegenständen gem § 31 Abs 1 IPRG an die
lex rei sitae anzuknüpfen. § 7 IPRG ermöglicht eine angemessene Behandlung der daraus resul-
tierenden Probleme des Statutenwechsels. Auch der Vindikationsanspruch und seine Verjährung
unterliegen im österreichischen Kollisionsrecht der lex rei sitae. Im österreichischen Sachenrecht
bewirken die §§ 367 und 368 ABGB einen angemessenen Ausgleich von Eigentumsschutz und
Verkehrsschutz, wenn man die in § 368 Abs 2 ABGB angelegten Nachforschungsobliegenheiten
fruchtbar werden lässt. So kann das Sachenrecht auch dazu beitragen, dass die Erwerber von
Kunstgegenständen besondere Sorgfalt walten lassen und in Zweifelsfällen die Provenienz der
Werke erforschen. Dieser Ansatz lässt auch eine rechtsfortbildende Beweislastumkehr bezüglich
der Gutgläubigkeit entbehrlich werden. Die Regeln der Ersitzung schaffen auch bei Kunstgegen-
ständen einen ergänzenden Verkehrsschutz, der zum Rechtsfrieden beiträgt. Schließlich verhin-
dert die Unverjährbarkeit des Vindikationsanspruchs die dogmatisch, rechtspolitisch und ver-
fassungsrechtlich zweifelhafte Verfestigung eines Eigentums ohne Sachherrschaft.
Schlagworte: Kunstgegenstände; Gurlitt; gutgläubiger Erwerb; Nachforschungsobliegenheiten;
lex rei sitae.
* Univ.-Prof. Dr.iur. Stefan Arnold, LL.M. (Cambridge), ist Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und
Internationales Privatrecht der Universität Graz. Der Verfasser dankt Frau Mag. Marie-Therese Fritzer und Frau
Mag. Elisabeth Pirker für ihre wertvollen Anregungen und ihre Hilfe bei der Korrektur des Erstmanuskripts und
der Erstellung der Fußnoten sowie Herrn Prof. Dr. Erwin Bernat für die Lektüre der Endfassung und wertvolle
Anregungen.
zurück zum
Buch Austrian Law Journal, Band 1/2015"
Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal