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Austrian Law Journal, Volume 1/2015
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Arnold, Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegenständen im österreichischen Kollisions- und Privatrecht, ALJ 1/2015, 3–22 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/33). Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegen- ständen im österreichischen Kollisions- und Privatrecht Stefan Arnold*, Universität Graz Kurztext: Beim Erwerb von Kunstgegenständen muss das Recht in seiner sozialen Steuerungs- funktion einen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz schaffen: Im Interesse der Eigentümer – einschließlich der Erben ursprünglicher Eigentümer – liegt die Aufrechterhaltung der Ursprungsposition; im Interesse potentieller Erwerber liegt eine bestandskräftige Neuord- nung der Eigentumsposition zu ihren Gunsten. Zugleich kann das Privatrecht auch öffentliche Anliegen integrieren – sicher die Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, vielleicht aber auch Allgemeinwohlbelange wie das öffentliche Interesse an der öffentlichen Sichtbarkeit bedeu- tender Kunstwerke. Die erste Weichenstellung für das sachenrechtliche Schicksal von Kunstge- genständen stellt das internationale Privatrecht. Über die abschließende Eigentumszuordnung entscheidet dann das jeweils anwendbare materielle Sachenrecht. Das österreichische Kollisionsrecht bewirkt ebenso wie das österreichische Sachenrecht de lege lata einen angemessenen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz. Im österreichi- schen Internationalen Sachenrecht ist auch bei Kunstgegenständen gem § 31 Abs 1 IPRG an die lex rei sitae anzuknüpfen. § 7 IPRG ermöglicht eine angemessene Behandlung der daraus resul- tierenden Probleme des Statutenwechsels. Auch der Vindikationsanspruch und seine Verjährung unterliegen im österreichischen Kollisionsrecht der lex rei sitae. Im österreichischen Sachenrecht bewirken die §§ 367 und 368 ABGB einen angemessenen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz, wenn man die in § 368 Abs 2 ABGB angelegten Nachforschungsobliegenheiten fruchtbar werden lässt. So kann das Sachenrecht auch dazu beitragen, dass die Erwerber von Kunstgegenständen besondere Sorgfalt walten lassen und in Zweifelsfällen die Provenienz der Werke erforschen. Dieser Ansatz lässt auch eine rechtsfortbildende Beweislastumkehr bezüglich der Gutgläubigkeit entbehrlich werden. Die Regeln der Ersitzung schaffen auch bei Kunstgegen- ständen einen ergänzenden Verkehrsschutz, der zum Rechtsfrieden beiträgt. Schließlich verhin- dert die Unverjährbarkeit des Vindikationsanspruchs die dogmatisch, rechtspolitisch und ver- fassungsrechtlich zweifelhafte Verfestigung eines Eigentums ohne Sachherrschaft. Schlagworte: Kunstgegenstände; Gurlitt; gutgläubiger Erwerb; Nachforschungsobliegenheiten; lex rei sitae. * Univ.-Prof. Dr.iur. Stefan Arnold, LL.M. (Cambridge), ist Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz. Der Verfasser dankt Frau Mag. Marie-Therese Fritzer und Frau Mag. Elisabeth Pirker für ihre wertvollen Anregungen und ihre Hilfe bei der Korrektur des Erstmanuskripts und der Erstellung der Fußnoten sowie Herrn Prof. Dr. Erwin Bernat für die Lektüre der Endfassung und wertvolle Anregungen.
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Austrian Law Journal Volume 1/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
188
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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