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ALJ 1/2015 Gerhard Hafner 128
Unter diesen Voraussetzungen seien folgende Probleme herausgegriffen:
-Ââ SouverĂ€nitĂ€t
-Ââ AuĂenpolitik
-Ââ NeutralitĂ€t
-Ââ Ăsterreichischer Staatsvertrag
-Ââ Beteiligung an Sanktionen
-Ââ Beteiligung an Operationen
-Ââ SĂŒdtirol
-Ââ Transitprobleme
-Ââ Atomenergie
-Ââ Hochschulzugang
Einige dieser Probleme betrafen lediglich den Umstand des Beitritts, wÀhrend andere bis heute
weiter aktuell sind und immer wieder in die politische und rechtliche Diskussion einflieĂen. Aller-
dings soll der Weg Ăsterreichs zur EU nur soweit als unbedingt notwendig einbezogen werden,
wiewohl schon dieser Weg mit diesen und anderen Problemen gepflastert war.
II. Substanzielle Probleme
A. SouverÀnitÀt
Generell wurde anlĂ€sslich des Beitritts Ăsterreichs zur EU von einem drohenden SouverĂ€nitĂ€ts-
verlust gesprochen; so wÀre etwa gemÀà dem Abgeordneten Voggenhuber in der EU unschwer
der Entwurf eines westeuropÀischen Gesamtstaates in den Dimensionen einer neuen Weltmacht
zu erkennen3; lÀngst wÀren alle staatlichen Grundfunktionen ausgebildet: Gesetzgebung, Recht-
sprechung und Vollziehung. Die EinfĂŒhrung der UnionsbĂŒrgerschaft sollte offenkundig die natio-
nale StaatsbĂŒrgerschaft ablösen, sie auf die EU ĂŒbertragen und so zu einem Element der eigenen
Staatlichkeit werden. Offensichtlich komme es hier zur Aufhebung der staatlichen SouverÀnitÀt
und zur Ăbertragung auf die EU, dem nicht einmal das Prinzip der SubsidiaritĂ€t Einhalt gebiete,
das ĂŒberdies auch der Entscheidung durch die EU unterliege.
Es ist offenkundig, dass diese Aussagen lediglich Erwartungen widerspiegeln, die jedoch der Rea-
litÀt nicht standhalten. Voggenhubers Argumenten wurde entgegengehalten, dass die Mitglied-
staaten der EU (EU-MS) weiterhin âHerren der VertrĂ€geâ bleiben und schon das Prinzip der Subsi-
diaritÀt und der begrenzten EinzelermÀchtigung sehr wohl die Ausbildung eines europÀischen
Bundesstaates verhindere.
Obwohl gerade der Vertrag von Lissabon (LV) deutlich die Unhaltbarkeit jener Ansicht beweist,
brach im Zusammenhang mit dessen Ratifizierung dieses Problem von Neuem auf, da dafĂŒr eine
Volksabstimmung gefordert wurde. In der Diskussion im Nationalrat am 9. April 2008 bezeichnete
Abgeordneter Strache den Vertrag als ein europÀisches Verfassungsdiktat, einen Anschlag auf die
österreichische Verfassung und auch als einen Anschlag auf unsere österreichische Demokratie,
wodurch eine weitere Abschaffung unserer SouverÀnitÀt erfolge.4 Doch erhielt die Abstimmung
3 DIE GRĂNEN â GrĂŒne Alternative Wien, EU: Pro & Kontra. Maastricht: Der Vertrag, auf den es ankommt. Der kom-
plette Vertragstext analysiert von Dr. Alois Mock und Johannes Voggenhuber, GA-Wien aktuell 1994/25.
4 So in der Nationalratsdebatte vom 9. 4. 2008 zum Thema EU-Reformvertrag, abrufbar unter: http://www.wien-
konkret.at/politik/eu/vertrag-von-lissabon/parlament/strache/ (abgefragt am 13. 3. 2015).
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Buch Austrian Law Journal, Band 1/2015"
Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal