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Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 128 -
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Seite - 128 - in Austrian Law Journal, Band 1/2015

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ALJ 1/2015 Gerhard Hafner 128 Unter diesen Voraussetzungen seien folgende Probleme herausgegriffen: -­‐ SouverĂ€nitĂ€t -­‐ Außenpolitik -­‐ NeutralitĂ€t -­‐ Österreichischer Staatsvertrag -­‐ Beteiligung an Sanktionen -­‐ Beteiligung an Operationen -­‐ SĂŒdtirol -­‐ Transitprobleme -­‐ Atomenergie -­‐ Hochschulzugang Einige dieser Probleme betrafen lediglich den Umstand des Beitritts, wĂ€hrend andere bis heute weiter aktuell sind und immer wieder in die politische und rechtliche Diskussion einfließen. Aller- dings soll der Weg Österreichs zur EU nur soweit als unbedingt notwendig einbezogen werden, wiewohl schon dieser Weg mit diesen und anderen Problemen gepflastert war. II. Substanzielle Probleme A. SouverĂ€nitĂ€t Generell wurde anlĂ€sslich des Beitritts Österreichs zur EU von einem drohenden SouverĂ€nitĂ€ts- verlust gesprochen; so wĂ€re etwa gemĂ€ĂŸ dem Abgeordneten Voggenhuber in der EU unschwer der Entwurf eines westeuropĂ€ischen Gesamtstaates in den Dimensionen einer neuen Weltmacht zu erkennen3; lĂ€ngst wĂ€ren alle staatlichen Grundfunktionen ausgebildet: Gesetzgebung, Recht- sprechung und Vollziehung. Die EinfĂŒhrung der UnionsbĂŒrgerschaft sollte offenkundig die natio- nale StaatsbĂŒrgerschaft ablösen, sie auf die EU ĂŒbertragen und so zu einem Element der eigenen Staatlichkeit werden. Offensichtlich komme es hier zur Aufhebung der staatlichen SouverĂ€nitĂ€t und zur Übertragung auf die EU, dem nicht einmal das Prinzip der SubsidiaritĂ€t Einhalt gebiete, das ĂŒberdies auch der Entscheidung durch die EU unterliege. Es ist offenkundig, dass diese Aussagen lediglich Erwartungen widerspiegeln, die jedoch der Rea- litĂ€t nicht standhalten. Voggenhubers Argumenten wurde entgegengehalten, dass die Mitglied- staaten der EU (EU-MS) weiterhin „Herren der VertrĂ€ge“ bleiben und schon das Prinzip der Subsi- diaritĂ€t und der begrenzten EinzelermĂ€chtigung sehr wohl die Ausbildung eines europĂ€ischen Bundesstaates verhindere. Obwohl gerade der Vertrag von Lissabon (LV) deutlich die Unhaltbarkeit jener Ansicht beweist, brach im Zusammenhang mit dessen Ratifizierung dieses Problem von Neuem auf, da dafĂŒr eine Volksabstimmung gefordert wurde. In der Diskussion im Nationalrat am 9. April 2008 bezeichnete Abgeordneter Strache den Vertrag als ein europĂ€isches Verfassungsdiktat, einen Anschlag auf die österreichische Verfassung und auch als einen Anschlag auf unsere österreichische Demokratie, wodurch eine weitere Abschaffung unserer SouverĂ€nitĂ€t erfolge.4 Doch erhielt die Abstimmung 3 DIE GRÜNEN – GrĂŒne Alternative Wien, EU: Pro & Kontra. Maastricht: Der Vertrag, auf den es ankommt. Der kom- plette Vertragstext analysiert von Dr. Alois Mock und Johannes Voggenhuber, GA-Wien aktuell 1994/25. 4 So in der Nationalratsdebatte vom 9. 4. 2008 zum Thema EU-Reformvertrag, abrufbar unter: http://www.wien- konkret.at/politik/eu/vertrag-von-lissabon/parlament/strache/ (abgefragt am 13. 3. 2015).
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Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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