Seite - 157 - in Austrian Law Journal, Band 1/2015
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Fundstelle: Karl, Das österreichische Parlament als Akteur der EuropÀischen Integration, ALJ 1/2015,
157â165 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/42).
Das österreichische Parlament als Akteur der EuropÀischen
Integration â Rechtliche Möglichkeiten und
praktische Umsetzung
Beatrix Karl*, UniversitÀt Graz
Kurztext: Der vorliegende Beitrag beschÀftigt sich mit den Informations- und Mitwirkungsrech-
ten der nationalen Parlamente an der europÀischen Gesetzgebung. Die Einflussmöglichkeiten
der nationalen Parlamente auf die TÀtigkeiten der EU wurden im Rahmen eines SubsidiaritÀts-
kontrollmechanismus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefĂŒhrt wurde, ausgeweitet. Ziel
dieses Mechanismus ist es, das Zusammenwirken der EU-Institutionen und der nationalen Par-
lamente zu stĂ€rken und den nationalen Akteuren die Möglichkeit zu geben, zu ĂŒberprĂŒfen, ob
neue LegislativvorschlÀge der EU mit den GrundsÀtzen der SubsidiaritÀt und der VerhÀltnismÀ-
Ăigkeit vereinbar sind. Im Besonderen geht die Verfasserin hierbei auf die Wahrnehmung dieser
Mitwirkungsrechte durch das österreichische Parlament ein.
Schlagworte: SubsidiaritĂ€tsprinzip; VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeitsprinzip; Parlament; Gesetzgebung;
Mitwirkungsrechte.
Im Protokoll Nr 1 zum Vertrag von Lissabon ĂŒber die Rolle der nationalen Parlamente in der Euro-
pĂ€ischen Union ist vom Wunsch der hohen Vertragsparteien, âeine stĂ€rkere Beteiligung der natio-
nalen Parlamente an den TÀtigkeiten der EuropÀischen Union zu fördern und ihnen bessere Mög-
lichkeiten zu geben, sich zu den EntwĂŒrfen von Gesetzgebungsakten der EuropĂ€ischen Union
sowie zu anderen Fragen, die fĂŒr sie von besonderem Interesse sein können, zu Ă€uĂernâ, die
Rede. Im Protokoll Nr 2 zum Lissabon-Vertrag ĂŒber die Anwendung der GrundsĂ€tze der Subsidia-
ritĂ€t und der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit liest man vom Wunsch, âsicherzustellen, dass die Entscheidungen
in der Union so bĂŒrgernah wie möglich getroffen werdenâ. Dementsprechend wurde mit dem
Vertrag von Lissabon eine Reihe von neuen Informations- und Mitwirkungsrechten der nationalen
Parlamente vorgesehen.
Die Beziehungen zwischen den Organen der EU und den nationalen Parlamenten sind vielfÀltiger
Natur. Eine besondere AusprÀgung erfahren sie im Rahmen des SubsidiaritÀtskontrollmechanis-
mus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefĂŒhrt wurde, um zu ĂŒberprĂŒfen, ob neue EU-
LegislativvorschlĂ€ge mit dem SubsidiaritĂ€tsprinzip vereinbar sind. Die dafĂŒr relevanten Regelun-
gen sind auf verschiedenen Ebenen verankert: auf europĂ€ischer Ebene1 sowie â bezogen auf
* ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl ist Professorin am Institut fĂŒr Arbeitsrecht und Sozialrecht der UniversitĂ€t Graz.
1 Der Vertrag von Lissabon trat am 1. 12. 2009 in Kraft (ABl C 2007/306, 1; BGBl III 132/2009).
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Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal