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Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 157 -
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Karl, Das österreichische Parlament als Akteur der EuropĂ€ischen Integration, ALJ 1/2015, 157–165 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/42). Das österreichische Parlament als Akteur der EuropĂ€ischen Integration – Rechtliche Möglichkeiten und praktische Umsetzung Beatrix Karl*, UniversitĂ€t Graz Kurztext: Der vorliegende Beitrag beschĂ€ftigt sich mit den Informations- und Mitwirkungsrech- ten der nationalen Parlamente an der europĂ€ischen Gesetzgebung. Die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente auf die TĂ€tigkeiten der EU wurden im Rahmen eines SubsidiaritĂ€ts- kontrollmechanismus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefĂŒhrt wurde, ausgeweitet. Ziel dieses Mechanismus ist es, das Zusammenwirken der EU-Institutionen und der nationalen Par- lamente zu stĂ€rken und den nationalen Akteuren die Möglichkeit zu geben, zu ĂŒberprĂŒfen, ob neue LegislativvorschlĂ€ge der EU mit den GrundsĂ€tzen der SubsidiaritĂ€t und der VerhĂ€ltnismĂ€- ßigkeit vereinbar sind. Im Besonderen geht die Verfasserin hierbei auf die Wahrnehmung dieser Mitwirkungsrechte durch das österreichische Parlament ein. Schlagworte: SubsidiaritĂ€tsprinzip; VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeitsprinzip; Parlament; Gesetzgebung; Mitwirkungsrechte. Im Protokoll Nr 1 zum Vertrag von Lissabon ĂŒber die Rolle der nationalen Parlamente in der Euro- pĂ€ischen Union ist vom Wunsch der hohen Vertragsparteien, „eine stĂ€rkere Beteiligung der natio- nalen Parlamente an den TĂ€tigkeiten der EuropĂ€ischen Union zu fördern und ihnen bessere Mög- lichkeiten zu geben, sich zu den EntwĂŒrfen von Gesetzgebungsakten der EuropĂ€ischen Union sowie zu anderen Fragen, die fĂŒr sie von besonderem Interesse sein können, zu Ă€ußern“, die Rede. Im Protokoll Nr 2 zum Lissabon-Vertrag ĂŒber die Anwendung der GrundsĂ€tze der Subsidia- ritĂ€t und der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit liest man vom Wunsch, „sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bĂŒrgernah wie möglich getroffen werden“. Dementsprechend wurde mit dem Vertrag von Lissabon eine Reihe von neuen Informations- und Mitwirkungsrechten der nationalen Parlamente vorgesehen. Die Beziehungen zwischen den Organen der EU und den nationalen Parlamenten sind vielfĂ€ltiger Natur. Eine besondere AusprĂ€gung erfahren sie im Rahmen des SubsidiaritĂ€tskontrollmechanis- mus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefĂŒhrt wurde, um zu ĂŒberprĂŒfen, ob neue EU- LegislativvorschlĂ€ge mit dem SubsidiaritĂ€tsprinzip vereinbar sind. Die dafĂŒr relevanten Regelun- gen sind auf verschiedenen Ebenen verankert: auf europĂ€ischer Ebene1 sowie – bezogen auf * ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl ist Professorin am Institut fĂŒr Arbeitsrecht und Sozialrecht der UniversitĂ€t Graz. 1 Der Vertrag von Lissabon trat am 1. 12. 2009 in Kraft (ABl C 2007/306, 1; BGBl III 132/2009).
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Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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