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Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 1/2015
Page - 157 -
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Karl, Das österreichische Parlament als Akteur der Europäischen Integration, ALJ 1/2015, 157–165 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/42). Das österreichische Parlament als Akteur der Europäischen Integration – Rechtliche Möglichkeiten und praktische Umsetzung Beatrix Karl*, Universität Graz Kurztext: Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Informations- und Mitwirkungsrech- ten der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzgebung. Die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente auf die Tätigkeiten der EU wurden im Rahmen eines Subsidiaritäts- kontrollmechanismus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, ausgeweitet. Ziel dieses Mechanismus ist es, das Zusammenwirken der EU-Institutionen und der nationalen Par- lamente zu stärken und den nationalen Akteuren die Möglichkeit zu geben, zu überprüfen, ob neue Legislativvorschläge der EU mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismä- ßigkeit vereinbar sind. Im Besonderen geht die Verfasserin hierbei auf die Wahrnehmung dieser Mitwirkungsrechte durch das österreichische Parlament ein. Schlagworte: Subsidiaritätsprinzip; Verhältnismäßigkeitsprinzip; Parlament; Gesetzgebung; Mitwirkungsrechte. Im Protokoll Nr 1 zum Vertrag von Lissabon über die Rolle der nationalen Parlamente in der Euro- päischen Union ist vom Wunsch der hohen Vertragsparteien, „eine stärkere Beteiligung der natio- nalen Parlamente an den Tätigkeiten der Europäischen Union zu fördern und ihnen bessere Mög- lichkeiten zu geben, sich zu den Entwürfen von Gesetzgebungsakten der Europäischen Union sowie zu anderen Fragen, die für sie von besonderem Interesse sein können, zu äußern“, die Rede. Im Protokoll Nr 2 zum Lissabon-Vertrag über die Anwendung der Grundsätze der Subsidia- rität und der Verhältnismäßigkeit liest man vom Wunsch, „sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah wie möglich getroffen werden“. Dementsprechend wurde mit dem Vertrag von Lissabon eine Reihe von neuen Informations- und Mitwirkungsrechten der nationalen Parlamente vorgesehen. Die Beziehungen zwischen den Organen der EU und den nationalen Parlamenten sind vielfältiger Natur. Eine besondere Ausprägung erfahren sie im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanis- mus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, um zu überprüfen, ob neue EU- Legislativvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. Die dafür relevanten Regelun- gen sind auf verschiedenen Ebenen verankert: auf europäischer Ebene1 sowie – bezogen auf * ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl ist Professorin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz. 1 Der Vertrag von Lissabon trat am 1. 12. 2009 in Kraft (ABl C 2007/306, 1; BGBl III 132/2009).
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Austrian Law Journal Volume 1/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
188
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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