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ISSN: 2409-6911
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Fundstelle: Karl, Das österreichische Parlament als Akteur der Europäischen Integration, ALJ 1/2015,
157–165 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/42).
Das österreichische Parlament als Akteur der Europäischen
Integration – Rechtliche Möglichkeiten und
praktische Umsetzung
Beatrix Karl*, Universität Graz
Kurztext: Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Informations- und Mitwirkungsrech-
ten der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzgebung. Die Einflussmöglichkeiten
der nationalen Parlamente auf die Tätigkeiten der EU wurden im Rahmen eines Subsidiaritäts-
kontrollmechanismus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefĂĽhrt wurde, ausgeweitet. Ziel
dieses Mechanismus ist es, das Zusammenwirken der EU-Institutionen und der nationalen Par-
lamente zu stärken und den nationalen Akteuren die Möglichkeit zu geben, zu überprüfen, ob
neue Legislativvorschläge der EU mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismä-
Ăźigkeit vereinbar sind. Im Besonderen geht die Verfasserin hierbei auf die Wahrnehmung dieser
Mitwirkungsrechte durch das österreichische Parlament ein.
Schlagworte: Subsidiaritätsprinzip; Verhältnismäßigkeitsprinzip; Parlament; Gesetzgebung;
Mitwirkungsrechte.
Im Protokoll Nr 1 zum Vertrag von Lissabon ĂĽber die Rolle der nationalen Parlamente in der Euro-
päischen Union ist vom Wunsch der hohen Vertragsparteien, „eine stärkere Beteiligung der natio-
nalen Parlamente an den Tätigkeiten der Europäischen Union zu fördern und ihnen bessere Mög-
lichkeiten zu geben, sich zu den Entwürfen von Gesetzgebungsakten der Europäischen Union
sowie zu anderen Fragen, die für sie von besonderem Interesse sein können, zu äußern“, die
Rede. Im Protokoll Nr 2 zum Lissabon-Vertrag über die Anwendung der Grundsätze der Subsidia-
rität und der Verhältnismäßigkeit liest man vom Wunsch, „sicherzustellen, dass die Entscheidungen
in der Union so bürgernah wie möglich getroffen werden“. Dementsprechend wurde mit dem
Vertrag von Lissabon eine Reihe von neuen Informations- und Mitwirkungsrechten der nationalen
Parlamente vorgesehen.
Die Beziehungen zwischen den Organen der EU und den nationalen Parlamenten sind vielfältiger
Natur. Eine besondere Ausprägung erfahren sie im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanis-
mus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefĂĽhrt wurde, um zu ĂĽberprĂĽfen, ob neue EU-
Legislativvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. Die dafür relevanten Regelun-
gen sind auf verschiedenen Ebenen verankert: auf europäischer Ebene1 sowie – bezogen auf
* ao. Univ-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl ist Professorin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz.
1 Der Vertrag von Lissabon trat am 1. 12. 2009 in Kraft (ABl C 2007/306, 1; BGBl III 132/2009).
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Austrian Law Journal
Volume 1/2015
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2015
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 188
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal