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Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 160 -
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ALJ 1/2015 Beatrix Karl 160 Das Verfahren zur SubsidiaritĂ€tskontrolle lĂ€uft parallel zum politischen Dialog, der nicht nur auf die Übereinstimmung mit dem SubsidiaritĂ€tsprinzip ausgerichtet ist. Daher fordert die Kommis- sion die nationalen Parlamente dazu auf, in ihren Stellungnahmen zwischen Aspekten des Subsi- diaritĂ€tsprinzips und Anmerkungen zum Inhalt eines Legislativvorschlags zu unterscheiden und ihre Aussagen zur Übereinstimmung eines Vorschlags mit dem SubsidiaritĂ€tsprinzip möglichst eindeutig zu formulieren.11 Wird ein Verstoß gegen das SubsidiaritĂ€tsprinzip geltend gemacht, spricht man von einer begrĂŒndeten Stellungnahme. Wenn mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente eine solche begrĂŒndete Stellungnahme abgibt, muss der Entwurf ĂŒberprĂŒft werden. Nach dieser ÜberprĂŒfung kann die Kommission – bzw ein anderes fĂŒr den Gesetzgebungsentwurf zustĂ€ndiges Organ – beschließen, an dem Ent- wurf festzuhalten, ihn zu Ă€ndern oder ihn zurĂŒckzuziehen. Dieser Beschluss muss begrĂŒndet werden (Art 7 Abs 2 SubsidiaritĂ€tsprotokoll). Wendet sich im Rahmen des ordentlichen Gesetzge- bungsverfahrens mindestens die einfache Mehrheit der nationalen Parlamente gegen einen Gesetzgebungsentwurf und will die Kommission daran festhalten, kann der europĂ€ische Gesetz- geber mit einer Mehrheit von 55 % der Mitglieder des Rates oder mit einer Mehrheit der abgege- benen Stimmen im EuropĂ€ischen Parlament entscheiden, dass der Vorschlag nicht mit dem Sub- sidiaritĂ€tsprinzip in Einklang steht und daher nicht weiter geprĂŒft wird (Art 7 Abs 3 SubsidiaritĂ€ts- protokoll). Diese Regelung stĂ¶ĂŸt als rein symbolische Rechtsetzung auf Kritik.12 So weisen etwa BußjĂ€ger und Grass13 unter Berufung auf Calliess14 darauf hin, dass es dann, wenn beispielweise der Rat mehrheitlich die Auffassung vertritt, dass ein Gesetzgebungsvorschlag gegen das Subsi- diaritĂ€tsprinzip verstĂ¶ĂŸt, wohl naheliegender ist, ihn gar nicht mit der erforderlichen Mehrheit anzunehmen, als mit einer Mehrheit festzustellen, dass er gegen das SubsidiaritĂ€tsprinzip ver- stĂ¶ĂŸt. Zutreffend rĂ€umt jedoch Pabel 15 ein, dass durch ein Votum der HĂ€lfte der nationalen Par- lamente unbestritten politischer Druck auf den Gesetzgeber erzeugt wird. Insgesamt zeigt sich aber vor allem, dass die nationalen Parlamente keine Möglichkeit haben, die Rechtsetzung auf EU-Ebene zu blockieren.16 Wie BußjĂ€ger und Grass17 ausfĂŒhren, „erweist sich das Instrument der SubsidiaritĂ€tsrĂŒge daher als rechtlich insgesamt relativ schwach, gewinnt jedoch durch die Möglichkeit, beim EuGH eine Klage wegen Verstoßes gegen das SubsidiaritĂ€ts- prinzip einzubringen, an SchĂ€rfe“. Pabel 18 kommt nach einer Analyse der einschlĂ€gigen Bestim- mungen zum Ergebnis, dass die SubsidiaritĂ€tskontrolle der nationalen Parlamente am ehesten ihre Wirkung durch politische Einflussnahme auf die europĂ€ischen Organe entfalten wird kön- nen. Zutreffend fĂŒhrt sie aus, dass die europĂ€ischen Organe eine gut begrĂŒndete, womöglich unter verschiedenen Parlamenten koordinierte Kritik an der Einhaltung des SubsidiaritĂ€tsprinzips im Einzelfall nicht außer Acht lassen werden können. Galiciani 19 kritisiert die SubsidiaritĂ€tsrĂŒge als eine relativ starre Mitwirkungsmöglichkeit und geht davon aus, dass eine wirkliche Mitgestal- 11 ModalitĂ€ten fĂŒr die Anwendung des Verfahrens zur SubsidiaritĂ€tskontrolle gemĂ€ĂŸ Protokoll Nr 2 des Vertrags von Lissabon, 4. 12 Siehe Pabel, JRP 2011, 293 mwN. 13 BußjĂ€ger/Grass, ÖJZ 2011, 63. 14 Calliess, Die neue EuropĂ€ische Union nach dem Vertrag von Lissabon (2010) 199. 15 Pabel, JRP 2011, 293. 16 BußjĂ€ger/Grass, ÖJZ 2011, 63; Pabel, JRP 2011, 293. 17 BußjĂ€ger/Grass, ÖJZ 2011, 63. 18 Pabel, JRP 2011, 300. 19 Galiciani, Die StĂ€rkung der Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates durch die Lissabon-Begleit- novelle, JRP 2011, 173 (178).
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Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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