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Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 169 -
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Seite - 169 - in Austrian Law Journal, Band 1/2015

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ALJ 1/2015 Peter Krois 169 Rat zugunsten intergouvernementaler Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vermuten. Der Vertrag von Lissabon hatte jedoch im Gegensatz dazu mit der massiven Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und damit zum Regelfall das Gegenteil beabsichtigt. Ein genauerer Blick zeigt jedoch, dass ein Großteil der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und zur Bekämpfung ihrer Ursachen sehr wohl im Rahmen der EU-Verträge und mittels der klas- sischen „Gemeinschaftsmethode“ auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission und mit Zustimmung der beiden Unionsgesetzgeber EP und Rat beschlossen worden ist. Sowohl die 2011 neu aufgesetzten europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden als auch die später be- schlossene einheitliche Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank sowie die sekundär- rechtlichen Reformen im Rahmen des sogenannten Six-Pack und des Two-Pack sind wesentliche Beispiele dafür. Die Hilfspakete für jene Mitgliedstaaten, die aufgrund der Krise Schwierigkeiten hatten, sich auf den Finanzmärkten mit der erforderlichen Liquidität zu versorgen, konnten auf- grund des Umfangs der benötigten Mittel nur mithilfe der Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften bereitgestellt werden; ein in dieser Größenordnung bisher beispielloser Akt der Solidarität. Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (auch Fiskalpakt genannt) sowie der Vertrag über den Europäi- schen Stabilitätsmechanismus (ESM) sind Beispiele völkerrechtlicher Verträge außerhalb des EU- Rahmens, obschon ihr Zweck in der Reformierung und Absicherung der Wirtschafts- und Wäh- rungsunion liegt. Die Bewältigung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise war rückblickend gesehen in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der EP-Wahl 2014 das domi- nante Thema in der Europäischen Union. Die Kommission legte nicht nur umfangreiche Gesetzgebungsvorschläge zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht und zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungs- union vor, sondern leistete in ihrer umfassenden Blaupause (nicht nur) zur Wirtschafts- und Währungsunion (28. November 2012 COM[2012] 777 final) einen substanziellen Beitrag zur Re- formdiskussion, die von den vier Präsidenten (Kommission, Europäischer Rat, Euro-Gruppe und Europäische Zentralbank) im Rahmen des Europäischen Rates angeführt wurde. Im Zuge der Krisenbewältigung zeigte sich, dass der Regelungsbedarf innerhalb der Euro-Gruppe aufgrund der gemeinsamen Währungspolitik viel größer war als im Rahmen der Gesamt-EU. Die rasante Weiterentwicklung des Regelbestandes inner- und außerhalb des Rahmens der EU- Verträge betraf somit vor allem die Eurozone und führte unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie unter dem Diktat der Finanzmärkte vor allem im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion zu wachsenden Unterschieden zwischen Euro-Mitgliedstaaten und Nicht- Euro-Mitgliedstaaten in der Union, die vor allem von letzteren mit Sorge registriert wurden. Das Europäische Parlament nutzte seine durch den Vertrag von Lissabon erweiterten Hand- lungsmöglichkeiten intensiv und verarbeitete einerseits die geänderten interinstitutionellen Rahmenbedingungen und andererseits die im Zuge der Krisenbewältigung gesetzten Maßnah- men in einer Reihe von sehr weitgehenden Resolutionen (siehe Dokumentennachweis am Ende des Beitrags), die auch Reformvorschläge einschließlich einer größeren Zahl von teils sehr weit- reichenden Vertragsänderungen enthielten. Kritisch setzte sich das Europäische Parlament na-
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Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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