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ALJ 1/2015 Die Rule of Law im Völker- und im Europarecht 180
durch das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge aus 1969. In den letzten Jahr-
zehnten entstanden allerdings auch weniger erfolgreiche Vertragsentwürfe, wie jene über die
Staatennachfolge. In beiden Staatennachfolge-Übereinkommen aus den Jahren 1978 und 1983
wurde eine seit dem Ende der Dekolonisierung überholte Unterscheidung zwischen den Rechten
und Pflichten von „neuen unabhängigen Staaten“ und anderen, von Fragen der Staatennachfolge
betroffenen Staaten festgeschrieben, was auch nach österreichischer Auffassung nicht dem herr-
schenden Völkerrecht entspricht.
Heute stehen bei den Bemühungen der Völkerrechtskommission, die noch vorhandenen Rege-
lungslücken zu schließen, Entwürfe im Vordergrund, die die Staatengemeinschaft zunächst ein-
mal einem jahrelangen, vielleicht jahrzehntelangen Test der Völkergewohnheitsrechtskonformi-
tät und Brauchbarkeit unterziehen möchte, bevor sie allenfalls Entscheidungen über das weitere
Schicksal dieser Texte trifft, wie etwa beim Artikelentwurf zur Staatenverantwortlichkeit aus 2001.
Einflussreich, aber nicht unumstritten und daher immer noch mit offenen Fragen verbunden, ist
auch das noch nicht in Kraft getretene Übereinkommen über die Immunität von Staaten und
ihrem Vermögen aus 2004.
Es ist Österreich zwischen 1961 und 1986 gelungen, Staatenkonferenzen, bei denen Vertragsent-
würfe der Völkerrechtskommission finalisiert und schließlich angenommen wurden, nach Wien
einzuladen und auf diese Weise wichtige völkerrechtliche Verträge als „Wiener Übereinkommen“
in die Welt zu schicken. Unter den derzeitigen Projekten der Völkerrechtskommission befindet
sich eines, das – wenn es einmal fertiggestellt sein wird – eine bedeutende, heute immer wieder
zu Streitigkeiten Anlass gebende Regelungslücke schließen wird: Es betrifft die Immunität staatli-
cher Funktionäre von der Strafgerichtsbarkeit fremder Staaten und internationaler Einrichtun-
gen. Ich hoffe, dass ich noch in meiner aktiven Dienstzeit vorschlagen und erreichen kann, dass
Österreich nach Fertigstellung der Arbeiten der Völkerrechtskommission an diesem Projekt neu-
erlich zu einer Kodifikationskonferenz nach Wien einlädt und damit zur Lösung dieses umstritte-
nen Rechtsproblems beiträgt.
Österreich gehört zu jenen Staaten, die bei der jährlichen Behandlung des Berichts der Völker-
rechtskommission in der Generalversammlung der Vereinten Nationen durch die Qualität ihrer –
mit starker wissenschaftlicher Unterstützung ausgearbeiteten – Stellungnahmen auffallen und
auf diese Weise zur Fortentwicklung des Völkerrechts beitragen. Außerdem streben wir, nach
bisher drei Mitgliedschaften in der Völkerrechtskommission durch die Professoren Alfred Verdross,
Stephan Verosta und Gerhard Hafner, nunmehr mit der Kandidatur von Professor August Reinisch
neuerlich die Wahl eines österreichischen Mitglieds in dieses wichtige Expertengremium an, um
wieder eine österreichische Perspektive in die Arbeiten der Völkerrechtskommission einbringen
zu können. Es spricht für das österreichische Engagement im Bereich der Rule of Law, dass das
Bemühen um diese Wahl, bis zu ihrer Abhaltung im Herbst 2016, den Schwerpunkt der internati-
onalen Wahlwerbeaktivitäten des österreichischen Außenministeriums darstellt.
Auch im humanitären Völkerrecht, dem in bewaffneten Konflikten anzuwendenden Recht, be-
steht das Hauptproblem in der mangelhaften Einhaltung der bestehenden Normen. Aber auch
hier gibt es auf der Ebene der generellen Regelungen noch Unklarheiten: Während sehr detail-
lierte Regelungen für internationale bewaffnete Konflikte bestehen, sind die ausdrücklichen Re-
gelungen für nicht-internationale Konflikte, wie etwa Bürgerkriege, wesentlich knapper gehalten
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Buch Austrian Law Journal, Band 1/2015"
Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal