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Austrian Law Journal, Band 1/2016
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ALJ 1/2016 Erlebt Schengen eine „Renaissance“ oder geht es unter? 15 reist.73 Zweitens muss der Politik des Durchwinkens ein Ende gesetzt werden, die mit den „Schen- gen- und Dublin“-Regeln unvereinbar ist, Anreize zur Sekundärmigration schafft und letztlich auch die Umverteilungsregelungen unterläuft. Die Politik des Durchwinkens hat auch zu einem dramatischen Anstieg in der Benützung sowohl der Westbalkanroute als auch der Ägäisroute geführt. Drittens müssen die derzeit unkoordinierten einseitigen Entscheidungen zur Wiederein- führung von Grenzkontrollen durch ein koordiniertes Verfahren für vorübergehende Grenzkontrollen ersetzt werden, um in der Folge – mit dem klaren Zieldatum Dezember 2016 – alle Binnengrenz- kontrollen so schnell wie möglich aufzuheben. Wie vorstehend bereits erwähnt, würde der Schen- gener Grenzkodex (2016) in seinem Art 29 Abs 2 ausdrücklich ein solches koordiniertes Verfahren auf der Basis einer Empfehlung des Rates vorsehen.74 Was die Einhaltung des „Dublin“-Systems zur Bestimmung des Erstasyllandes betrifft, so muss dieses, im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 10. 2. 201675, unter uneinge- schränkter Beteiligung Griechenlands schrittweise wiederhergestellt werden. Dabei gestattet es die Dublin III-Verordnung, eine Person, die um internationalen Schutz ansucht, in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen, unabhängig davon, ob es sich um den für die Bearbeitung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat oder einen anderen Mitgliedstaat handelt.76 Gleichzeitig müssen die Dublin-Vorschriften im Hinblick auf die angestrebte Solidarität und faire Lastenvertei- lung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. Die seit September 2015 bestehenden Notfall-Umverteilungsmechanismen müssen zu konkreten Ergebnissen führen, dh dass eine beträchtliche Zahl von Personen aus Griechenland auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden muss, und Personen, die kein Bleiberecht in der EU haben, effektiv rückgeführt werden müssen.77 In Konkretisierung der Zielsetzungen ihres „Fahrplans“ schlug die Kommission in der Folge eine Reihe von Maßnahmen vor, die vor ihrer definitiven Beschlussfassung vor allem in der europäi- schen Öffentlichkeit vertieft diskutiert werden sollen. IX. Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ und Erleichterung legaler Wege nach Europa Aufbauend auf der vorerwähnten „Europäischen Migrationsagenda“ vom 13. 5. 201578, die bisher bereits durch drei Maßnahmenpakete umgesetzt wurde, stellte die Kommission am 6. 4. 2016 ihre ersten Reformideen sowohl (a) für eine humanere und wirksamere Gemeinsame Europäi- sche Asylpolitik als auch (b) für eine besser gesteuerte legale Zuwanderung in die EU und eine wirksamere Integration der Migranten vor.79 73 European Commission, Managing the refugee crisis. EU-Turkey Joint Action Plan: Implementation Report (2016) 1. 74 Siehe dazu vorstehend auf 13 f; vgl dazu auch Rieder, Schengen und die Außengrenzen. Die nicht gezogenen Lehren der Schengen-Reform 2013, ÖGfE Policy Brief 5‘2016, 6 ff. 75 Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der VO (EU) 604/2013 zu treffen sind; C(2016) 871 vom 10. 2. 2016. 76 Vgl auch das Urteil des EuGH 17. 3. 2016, C-695/15 PPU, Shiraz Baig Mirza/Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal, ECLI:EU:C:2016:188. 77 COM(2016) 120 final, 2 f. 78 Vgl oben Fn 8. 79 COM(2016) 197 final vom 6. 4. 2016; vgl Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1246 vom 6. 4. 2016; EU-Kommission schlägt Reform des Europäischen Asylsystems vor; abrufbar unter: https://ec.europa.eu/germany/ news/eu-kommission-schl%C3%A4gt-reform-des-europ%C3%A4ischen-asylsystems-vor (26. 4. 2016).
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Austrian Law Journal Band 1/2016
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2016
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
110
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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