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Austrian Law Journal, Volume 1/2016
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ALJ 1/2016 Erlebt Schengen eine „Renaissance“ oder geht es unter? 15 reist.73 Zweitens muss der Politik des Durchwinkens ein Ende gesetzt werden, die mit den „Schen- gen- und Dublin“-Regeln unvereinbar ist, Anreize zur SekundĂ€rmigration schafft und letztlich auch die Umverteilungsregelungen unterlĂ€uft. Die Politik des Durchwinkens hat auch zu einem dramatischen Anstieg in der BenĂŒtzung sowohl der Westbalkanroute als auch der ÄgĂ€isroute gefĂŒhrt. Drittens mĂŒssen die derzeit unkoordinierten einseitigen Entscheidungen zur Wiederein- fĂŒhrung von Grenzkontrollen durch ein koordiniertes Verfahren fĂŒr vorĂŒbergehende Grenzkontrollen ersetzt werden, um in der Folge – mit dem klaren Zieldatum Dezember 2016 – alle Binnengrenz- kontrollen so schnell wie möglich aufzuheben. Wie vorstehend bereits erwĂ€hnt, wĂŒrde der Schen- gener Grenzkodex (2016) in seinem Art 29 Abs 2 ausdrĂŒcklich ein solches koordiniertes Verfahren auf der Basis einer Empfehlung des Rates vorsehen.74 Was die Einhaltung des „Dublin“-Systems zur Bestimmung des Erstasyllandes betrifft, so muss dieses, im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 10. 2. 201675, unter uneinge- schrĂ€nkter Beteiligung Griechenlands schrittweise wiederhergestellt werden. Dabei gestattet es die Dublin III-Verordnung, eine Person, die um internationalen Schutz ansucht, in einen sicheren Drittstaat zurĂŒck- oder auszuweisen, unabhĂ€ngig davon, ob es sich um den fĂŒr die Bearbeitung des Asylantrags zustĂ€ndigen Mitgliedstaat oder einen anderen Mitgliedstaat handelt.76 Gleichzeitig mĂŒssen die Dublin-Vorschriften im Hinblick auf die angestrebte SolidaritĂ€t und faire Lastenvertei- lung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. Die seit September 2015 bestehenden Notfall-Umverteilungsmechanismen mĂŒssen zu konkreten Ergebnissen fĂŒhren, dh dass eine betrĂ€chtliche Zahl von Personen aus Griechenland auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden muss, und Personen, die kein Bleiberecht in der EU haben, effektiv rĂŒckgefĂŒhrt werden mĂŒssen.77 In Konkretisierung der Zielsetzungen ihres „Fahrplans“ schlug die Kommission in der Folge eine Reihe von Maßnahmen vor, die vor ihrer definitiven Beschlussfassung vor allem in der europĂ€i- schen Öffentlichkeit vertieft diskutiert werden sollen. IX. Reform des „Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems“ und Erleichterung legaler Wege nach Europa Aufbauend auf der vorerwĂ€hnten „EuropĂ€ischen Migrationsagenda“ vom 13. 5. 201578, die bisher bereits durch drei Maßnahmenpakete umgesetzt wurde, stellte die Kommission am 6. 4. 2016 ihre ersten Reformideen sowohl (a) fĂŒr eine humanere und wirksamere Gemeinsame EuropĂ€i- sche Asylpolitik als auch (b) fĂŒr eine besser gesteuerte legale Zuwanderung in die EU und eine wirksamere Integration der Migranten vor.79 73 European Commission, Managing the refugee crisis. EU-Turkey Joint Action Plan: Implementation Report (2016) 1. 74 Siehe dazu vorstehend auf 13 f; vgl dazu auch Rieder, Schengen und die Außengrenzen. Die nicht gezogenen Lehren der Schengen-Reform 2013, ÖGfE Policy Brief 5‘2016, 6 ff. 75 Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der VO (EU) 604/2013 zu treffen sind; C(2016) 871 vom 10. 2. 2016. 76 Vgl auch das Urteil des EuGH 17. 3. 2016, C-695/15 PPU, Shiraz Baig Mirza/BevĂĄndorlĂĄsi Ă©s ÁllampolgĂĄrsĂĄgi Hivatal, ECLI:EU:C:2016:188. 77 COM(2016) 120 final, 2 f. 78 Vgl oben Fn 8. 79 COM(2016) 197 final vom 6. 4. 2016; vgl EuropĂ€ische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1246 vom 6. 4. 2016; EU-Kommission schlĂ€gt Reform des EuropĂ€ischen Asylsystems vor; abrufbar unter: https://ec.europa.eu/germany/ news/eu-kommission-schl%C3%A4gt-reform-des-europ%C3%A4ischen-asylsystems-vor (26. 4. 2016).
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Austrian Law Journal Volume 1/2016
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2016
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
110
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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