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Austrian Law Journal, Band 1/2016
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ALJ 1/2016 Waldemar Hummer 16 Ad (a): Was die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS)80 betrifft, so identifi- zierte die Kommission dabei folgende fünf vorrangige Bereiche, die strukturell verbessert werden müssen: Die Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylan- trägen zuständigen Mitgliedstaates; die Herstellung größerer Konvergenz im Bereich des GEAS und Verminderung des „asylum shopping“; die Verhinderung von Sekundärmigration in der EU; die Ausarbeitung eines neuen Mandates für das „Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen“ (EASO); und die Stärkung des EURODAC-Systems. Ad (b): Was hingegen die Schaffung sicherer und legaler Migrationswege in die EU betrifft, so regt die Kommission – aufbauend auf dem „Fünf-Punkte–Plan zur Migration“, den Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker im April 2014 im Rahmen seines Wahlkampfes vorgestellt hatte – die Ausar- beitung von ebenfalls fünf vorrangigen Maßnahmen an: Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung; eine Reform der „Blue Card“-Richtlinie für die Einwanderung Hochqualifizierter; die Ausarbeitung von Initiativen zur Ansiedlung innovativer Unternehmen; eine REFIT-Evaluierung zur „Verschlankung“ der bestehenden Zuwanderungsnormen; und eine effektivere Zusammenarbeit mit Drittländern zur besseren Steuerung der Migrationsströme. X. Vorschlag für solidere und intelligentere Grenzen in der EU: Das Einreise-/Ausreise System (EES) Des Weiteren stellte die Kommission im Rahmen des umfassenden Pakets „intelligentere Gren- zen“ Vorschläge für die Verabschiedung folgender Verordnungen vor: zum einen (a) einen Vor- schlag für eine Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem zur Erfassung der Ein- und Ausrei- sedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des „Schengen“-Raums und zum an- deren (b) einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex zur Berücksichtigung der besseren Erfassung dieser Daten. Ad (a): In ihrem Verordnungs-Vorschlag für ein Einreise-/Ausreisesystem (EES)81 schlägt die Kom- mission ein neues Grenzkontrollverfahren für Nicht-EU-Bürger vor, das deren Ein- und Ausreise in die EU beschleunigen und erleichtern soll. Das EES soll das derzeitige System des manuellen Abstempelns von Reisepässen ersetzen, das zeitaufwändig ist, keine verlässlichen Daten zu Grenzübertritten liefert, die Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen nicht ermög- licht und auch keine Lösung im Falle des Verlustes von Reisedokumenten bietet. Mit dem EES soll auch eine wirksamere Kontrolle dahingehend ermöglicht werden, ob die zulässige Dauer bei Kurzaufenthalten – von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen – eingehalten wird. Das System besteht dabei aus einer zentralen Datenbank mit nationalen Netzzugangspunkten. 80 Vgl oben Fn 7. 81 Vorschlag für eine VO des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Straf- verfolgungszwecken und zur Änderung der VO (EG) 767/2008 und der VO (EU) 1077/2011 SWD(2016) 114 final vom 6. 4. 2016; vgl auch Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1247.
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Austrian Law Journal Band 1/2016
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2016
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
110
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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