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ALJ 1/2016 Waldemar Hummer 16
Ad (a): Was die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS)80 betrifft, so identifi-
zierte die Kommission dabei folgende fĂĽnf vorrangige Bereiche, die strukturell verbessert werden
mĂĽssen:
Die Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylan-
trägen zuständigen Mitgliedstaates;
die Herstellung größerer Konvergenz im Bereich des GEAS und Verminderung des „asylum
shopping“;
die Verhinderung von Sekundärmigration in der EU;
die Ausarbeitung eines neuen Mandates für das „Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen“
(EASO); und
die Stärkung des EURODAC-Systems.
Ad (b): Was hingegen die Schaffung sicherer und legaler Migrationswege in die EU betrifft, so regt
die Kommission – aufbauend auf dem „Fünf-Punkte–Plan zur Migration“, den Kommissionpräsident
Jean-Claude Juncker im April 2014 im Rahmen seines Wahlkampfes vorgestellt hatte – die Ausar-
beitung von ebenfalls fĂĽnf vorrangigen MaĂźnahmen an:
Ein strukturiertes System fĂĽr die Neuansiedlung;
eine Reform der „Blue Card“-Richtlinie für die Einwanderung Hochqualifizierter;
die Ausarbeitung von Initiativen zur Ansiedlung innovativer Unternehmen;
eine REFIT-Evaluierung zur „Verschlankung“ der bestehenden Zuwanderungsnormen; und
eine effektivere Zusammenarbeit mit Drittländern zur besseren Steuerung der Migrationsströme.
X. Vorschlag fĂĽr solidere und intelligentere Grenzen in der EU:
Das Einreise-/Ausreise System (EES)
Des Weiteren stellte die Kommission im Rahmen des umfassenden Pakets „intelligentere Gren-
zen“ Vorschläge für die Verabschiedung folgender Verordnungen vor: zum einen (a) einen Vor-
schlag fĂĽr eine Verordnung ĂĽber ein Einreise-/Ausreisesystem zur Erfassung der Ein- und Ausrei-
sedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des „Schengen“-Raums und zum an-
deren (b) einen Vorschlag fĂĽr eine Verordnung zur Ă„nderung des Schengener Grenzkodex zur
BerĂĽcksichtigung der besseren Erfassung dieser Daten.
Ad (a): In ihrem Verordnungs-Vorschlag für ein Einreise-/Ausreisesystem (EES)81 schlägt die Kom-
mission ein neues Grenzkontrollverfahren fĂĽr Nicht-EU-BĂĽrger vor, das deren Ein- und Ausreise
in die EU beschleunigen und erleichtern soll. Das EES soll das derzeitige System des manuellen
Abstempelns von Reisepässen ersetzen, das zeitaufwändig ist, keine verlässlichen Daten zu
Grenzübertritten liefert, die Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen nicht ermög-
licht und auch keine Lösung im Falle des Verlustes von Reisedokumenten bietet. Mit dem EES soll
auch eine wirksamere Kontrolle dahingehend ermöglicht werden, ob die zulässige Dauer bei
Kurzaufenthalten – von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen – eingehalten wird.
Das System besteht dabei aus einer zentralen Datenbank mit nationalen Netzzugangspunkten.
80 Vgl oben Fn 7.
81 Vorschlag für eine VO des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur
Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den
AuĂźengrenzen der Mitgliedstaaten der EU und zur Festlegung der Bedingungen fĂĽr den Zugang zum EES zu Straf-
verfolgungszwecken und zur Ă„nderung der VO (EG) 767/2008 und der VO (EU) 1077/2011 SWD(2016) 114 final
vom 6. 4. 2016; vgl auch Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1247.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2016
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2016
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 110
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal