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ALJ 1/2016 Erlebt Schengen eine „Renaissance“ oder geht es unter? 17
Zwischen dem EES und dem VISA-Informationssystem (VIS) soll Interoperabilität hergestellt wer-
den. Auch sollen die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol unter genau festgelegten
Bedingungen Zugang zum EES haben.
Ad (b): Der Vorschlag fĂĽr eine Verordnung zur Ă„nderung des Schengener Grenzkodex82 wiederum
bezieht sich vor allem auf die technischen Ă„nderungen, die sich aus dem vorgeschlagenen neuen
EES ergeben. Es sollen ua Selbstbedienungssysteme und elektronische Sperren („e-Gates“) für
Drittstaatsangehörige eingerichtet werden, die die automatisierte Erledigung bestimmter Kon-
trollen ermöglichen.
XI. „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das
Grenzmanagement und mehr Sicherheit“
In einer weiteren, von der Kommission ebenfalls am 6. 4. 2016 vorgelegten Mitteilung,83 wird
untersucht, wie die Informationssysteme wirksamer und effizienter zur Verbesserung des
Grenzmanagements und zur Erhöhung der inneren Sicherheit in der EU eingesetzt und vernetzt
werden können, wobei besonders auf die Wichtigkeit der Interoperabilität – natürlich unter strik-
ter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen – hingewiesen wird. Des Weiteren
enthält die Mitteilung Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der bestehenden In-
formationssysteme sowie potentieller neuer Systeme, mit denen InformationslĂĽcken geschlossen
werden können. Um diese Prozesse in Gang setzen zu können, hat die Kommission unter einem
beschlossen, eine hochrangige „Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“
einzusetzen, der auch Bedienstete der EU-Agenturen, nationale Sachverständige und institutio-
nelle Akteure angehören werden. Im Rahmen dieser Überlegungen wird die Kommission auch
die Standpunkte des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der nationalen Datenschutz-
behörden, die in der sog „Artikel-29-Datenschutzgruppe“ zusammenkommen, einholen.
XII. Kosten eines Scheiterns des „Schengen“-Systems
Ein Scheitern von Schengen iS einer dauerhaften Rückkehr zu innereuropäischen Grenzkontrollen
wĂĽrde enorme wirtschaftliche, politische und soziale Kosten sowohl fĂĽr die EU, als auch fĂĽr ihre
einzelnen Mitgliedstaaten verursachen. AuĂźerdem wĂĽrde dadurch auch die polizeiliche und justi-
zielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die zu einem zentralen Mehrwert des „Schengen“-Systems
geworden ist, gefährdet werden.84
Der Berechnung der wirtschaftlichen Kosten eines Scheiterns des „Schengen“-Systems haben
sich gegenwärtig vor allem vier Studien – erstellt von der Prognos AG im Auftrag der Bertels-
mann-Stiftung85, von France Stratégie86, vom Münchner ifo-Institut87 und von der Europäischen
82 Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des EES; Europäische Kommission, Pressemitteilung
IP/16/1247.
83 Vgl Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1248.
84 Vgl dazu COM(2016) 120 final, 3 ff.
85 Departure from the Schengen Agreement. Macroeconomic impacts on Germany and the countries of the European
Union, February 2016. Die Berechnungen wurden mithilfe eines makroökonomischen Modells durchgeführt, das
42 Länder und damit mehr als 90 % der weltweiten Wirtschaftsleistung abdeckt; vgl auch Ende von Schengen wäre
finanziell fatal, n-tv.de vom 22. 2. 2016.
86 V. Aussilloux/B. Le Hir, Les conséquences économiques d’un abandon des accords de Schengen, Note d’analyse 39
(2016).
87 Felbermayr/Gröschl/Steinwachs, Handelseffekte von Grenzkontrollen, ifo Forschungsberichte Nr 73, März 2016.
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Austrian Law Journal
Band 1/2016
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2016
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 110
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal