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Austrian Law Journal, Volume 1/2016
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ALJ 1/2016 Erlebt Schengen eine „Renaissance“ oder geht es unter? 17 Zwischen dem EES und dem VISA-Informationssystem (VIS) soll Interoperabilität hergestellt wer- den. Auch sollen die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol unter genau festgelegten Bedingungen Zugang zum EES haben. Ad (b): Der Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex82 wiederum bezieht sich vor allem auf die technischen Änderungen, die sich aus dem vorgeschlagenen neuen EES ergeben. Es sollen ua Selbstbedienungssysteme und elektronische Sperren („e-Gates“) für Drittstaatsangehörige eingerichtet werden, die die automatisierte Erledigung bestimmter Kon- trollen ermöglichen. XI. „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ In einer weiteren, von der Kommission ebenfalls am 6. 4. 2016 vorgelegten Mitteilung,83 wird untersucht, wie die Informationssysteme wirksamer und effizienter zur Verbesserung des Grenzmanagements und zur Erhöhung der inneren Sicherheit in der EU eingesetzt und vernetzt werden können, wobei besonders auf die Wichtigkeit der Interoperabilität – natürlich unter strik- ter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen – hingewiesen wird. Des Weiteren enthält die Mitteilung Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der bestehenden In- formationssysteme sowie potentieller neuer Systeme, mit denen Informationslücken geschlossen werden können. Um diese Prozesse in Gang setzen zu können, hat die Kommission unter einem beschlossen, eine hochrangige „Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ einzusetzen, der auch Bedienstete der EU-Agenturen, nationale Sachverständige und institutio- nelle Akteure angehören werden. Im Rahmen dieser Überlegungen wird die Kommission auch die Standpunkte des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der nationalen Datenschutz- behörden, die in der sog „Artikel-29-Datenschutzgruppe“ zusammenkommen, einholen. XII. Kosten eines Scheiterns des „Schengen“-Systems Ein Scheitern von Schengen iS einer dauerhaften Rückkehr zu innereuropäischen Grenzkontrollen würde enorme wirtschaftliche, politische und soziale Kosten sowohl für die EU, als auch für ihre einzelnen Mitgliedstaaten verursachen. Außerdem würde dadurch auch die polizeiliche und justi- zielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die zu einem zentralen Mehrwert des „Schengen“-Systems geworden ist, gefährdet werden.84 Der Berechnung der wirtschaftlichen Kosten eines Scheiterns des „Schengen“-Systems haben sich gegenwärtig vor allem vier Studien – erstellt von der Prognos AG im Auftrag der Bertels- mann-Stiftung85, von France Stratégie86, vom Münchner ifo-Institut87 und von der Europäischen 82 Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des EES; Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1247. 83 Vgl Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1248. 84 Vgl dazu COM(2016) 120 final, 3 ff. 85 Departure from the Schengen Agreement. Macroeconomic impacts on Germany and the countries of the European Union, February 2016. Die Berechnungen wurden mithilfe eines makroökonomischen Modells durchgeführt, das 42 Länder und damit mehr als 90 % der weltweiten Wirtschaftsleistung abdeckt; vgl auch Ende von Schengen wäre finanziell fatal, n-tv.de vom 22. 2. 2016. 86 V. Aussilloux/B. Le Hir, Les conséquences économiques d’un abandon des accords de Schengen, Note d’analyse 39 (2016). 87 Felbermayr/Gröschl/Steinwachs, Handelseffekte von Grenzkontrollen, ifo Forschungsberichte Nr 73, März 2016.
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Austrian Law Journal Volume 1/2016
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2016
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
110
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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