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Austrian Law Journal, Band 1/2016
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Heitzmann, Transeuropäische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstrom- wegerecht, ALJ 1/2016, 24–43 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/56). Transeuropäische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstromwegerecht Daniel Heitzmann*, Universität Graz Kurztext: Mit der VO „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“ legt die Europäi- sche Union eine Ebene staatlicher Planung über das österreichische Starkstromwegerecht, die durch Auswahl und Priorisierung bestimmter Netzausbauprojekte vor allem auf die Beschleuni- gung diesbezüglicher Genehmigungsverfahren abzielt. Da das die VO konkretisierende Energie- Infrastrukturgesetz jedoch nur so viel als nötig in das bestehende Genehmigungsregime ein- greift, bleibt abzuwarten, ob die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in Österreich eintreten wird. Aus planungsrechtlicher Sicht bemerkenswert ist aber jedenfalls die mit dem Gesetz erfolgte Einführung eines Trassensicherungsinstruments, das Behinderungen des transeuropäischen Energieleitungsbaus wirksam mindern kann. Schlagworte: Transeuropäische Energienetze; Energie-Infrastrukturgesetz; Starkstromwegerecht; Planungsrecht; Trassensicherung. I. Einführung Planen heißt Zukunft gestalten. Grundvoraussetzung dafür ist, ein Bild der Zukunft zu haben, einen „Idealzustand“, auf dessen Verwirklichung gezielt werden kann.1 Ein solches Bild der Zu- kunft besteht zurzeit – wie kaum anderswo – im Bereich der Energieversorgung. Die sog „Ener- giewende“ soll die Abkehr von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu nachhaltiger Ener- gieerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wasser-, Wind- und Sonnenkraft bewirken. Vor allem in Europa wird dieses Ziel ehrgeizig verfolgt: Nach der sog 20-20-20-Strategie der Europäi- schen Union soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bereits 20 % betragen,2 von 2020 bis 2030 soll er auf mindestens 27 % steigen.3 Österreich, wo der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch durch die günstigen Voraussetzungen für * Mag. Daniel Heitzmann ist Projektmitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Uni- versität Graz und Teilnehmer an der interfakultären Doktoratsschule für Öffentliches Wirtschaftsrecht in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck. 1 Vgl Kloepfer, Planung und prospektive Rechtswissenschaft, in FS Hoppe (2000) 111 (113). 2 Vgl Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Brüssel, 8./9. 3. 2007, 7224/1/07 REV 1, 21; vgl auch Europäische Kommission, Mitteilung „Eine Energiepolitik für Europa“, KOM(2007) 1 endg 16 ff. 3 Europäischer Rat, Tagung des Europäischen Rates (23./24. 10. 2014) – Schlussfolgerungen zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, SN 79/14, 5; vgl auch Europäische Kommission, Mitteilung „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“, KOM(2014) 15 endg 7 ff.
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Austrian Law Journal Band 1/2016
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2016
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
110
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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