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Fundstelle: Heitzmann, Transeuropäische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstrom-
wegerecht, ALJ 1/2016, 24–43 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/56).
Transeuropäische Netze: Staatliche Planung im
österreichischen Starkstromwegerecht
Daniel Heitzmann*, Universität Graz
Kurztext: Mit der VO „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“ legt die Europäi-
sche Union eine Ebene staatlicher Planung über das österreichische Starkstromwegerecht, die
durch Auswahl und Priorisierung bestimmter Netzausbauprojekte vor allem auf die Beschleuni-
gung diesbezĂĽglicher Genehmigungsverfahren abzielt. Da das die VO konkretisierende Energie-
Infrastrukturgesetz jedoch nur so viel als nötig in das bestehende Genehmigungsregime ein-
greift, bleibt abzuwarten, ob die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in Ă–sterreich eintreten
wird. Aus planungsrechtlicher Sicht bemerkenswert ist aber jedenfalls die mit dem Gesetz erfolgte
Einführung eines Trassensicherungsinstruments, das Behinderungen des transeuropäischen
Energieleitungsbaus wirksam mindern kann.
Schlagworte: Transeuropäische Energienetze; Energie-Infrastrukturgesetz; Starkstromwegerecht;
Planungsrecht; Trassensicherung.
I. EinfĂĽhrung
Planen heiĂźt Zukunft gestalten. Grundvoraussetzung dafĂĽr ist, ein Bild der Zukunft zu haben,
einen „Idealzustand“, auf dessen Verwirklichung gezielt werden kann.1 Ein solches Bild der Zu-
kunft besteht zurzeit – wie kaum anderswo – im Bereich der Energieversorgung. Die sog „Ener-
giewende“ soll die Abkehr von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu nachhaltiger Ener-
gieerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wasser-, Wind- und Sonnenkraft bewirken. Vor
allem in Europa wird dieses Ziel ehrgeizig verfolgt: Nach der sog 20-20-20-Strategie der Europäi-
schen Union soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
bereits 20 % betragen,2 von 2020 bis 2030 soll er auf mindestens 27 % steigen.3 Ă–sterreich, wo
der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch durch die gĂĽnstigen Voraussetzungen fĂĽr
* Mag. Daniel Heitzmann ist Projektmitarbeiter am Institut fĂĽr Ă–ffentliches Recht und Politikwissenschaft der Uni-
versität Graz und Teilnehmer an der interfakultären Doktoratsschule für Öffentliches Wirtschaftsrecht in Wien,
Graz, Salzburg und Innsbruck.
1 Vgl Kloepfer, Planung und prospektive Rechtswissenschaft, in FS Hoppe (2000) 111 (113).
2 Vgl Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Brüssel, 8./9. 3. 2007, 7224/1/07 REV 1, 21; vgl auch
Europäische Kommission, Mitteilung „Eine Energiepolitik für Europa“, KOM(2007) 1 endg 16 ff.
3 Europäischer Rat, Tagung des Europäischen Rates (23./24. 10. 2014) – Schlussfolgerungen zum Rahmen für die
Klima- und Energiepolitik bis 2030, SN 79/14, 5; vgl auch Europäische Kommission, Mitteilung „Ein Rahmen für die
Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“, KOM(2014) 15 endg 7 ff.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2016
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2016
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 110
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal