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Austrian Law Journal, Band 1/2016
Seite - 38 -
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ALJ 1/2016 Transeuropäische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstromwegerecht 38 A. Planungsrechtliche Fragestellungen Die Möglichkeit der Ausweisung von Trassensicherungsgebieten ist ein Instrument des Planungs- rechts. Dies zeigt sich insbesondere am Aufbau seiner gesetzlichen Grundlage nach dem Ziel- Mittel-Schema: Um das Ziel der Freihaltung notwendiger Grundflächen zu erreichen, kann die Behörde das Mittel der Festlegung eines Trassensicherungsinstruments auf einem bestimmten Gebiet wählen.115 Auch hier wird also die schon erwähnte „planerische Schicht“116 zwischen Gesetz und behördliche Einzelfallentscheidung gezogen. Spätere Individualakte der Behörden haben sich nach der planeri- schen Zonenfestlegung zu richten. Dies betrifft jedoch ausschließlich Bauverbote und -erlaubnisse am Gebiet; nicht präjudiziert wird hingegen der spätere Leitungsbau. Dass ein Trassensiche- rungsgebiet festgelegt wurde, heißt also nicht, dass die betreffende Fläche später auch einer Trassenführung zur Verfügung stehen muss.117 Damit scheidet etwa auch die Verpflichtung zu einer Strategischen Umweltprüfung nach der SUP-Richtlinie aus, da die Trassensicherung nicht „den Rahmen für die künftige Genehmigung“ eines UVP-pflichtigen Vorhabens setzt (vgl Art 3 Abs 2 SUP-RL).118 Wie bei allen Planungsakten ist der Spielraum der Behörde verhältnismäßig weit; um rechtsstaat- lichen Anforderungen zu genügen, ist also auch hier auf eine hinreichende Ausarbeitung, Be- handlung und Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen zu achten.119 Dieser Behördenspiel- raum ist jedoch erheblich enger als etwa bei der Erstellung eines Flächenwidmungsplans. Im Falle von Trassensicherungsgebieten dürfen nur Grundflächen einbezogen werden, durch deren Be- bauung eine erhebliche Erschwerung oder wesentliche Verteuerung des geplanten Leitungsbaus zu befürchten ist. Die Gestaltungsfreiheit der Behörde ist dadurch zweifellos eingeschränkt, der Planungsakt weist eine starke konditionale Prägung auf. Angesichts der relativen Unkonkreti- siertheit des Vorhabens zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung schlägt das Pendel auf der „vielschichtigen und graduell abgestuften Skala unterschiedlich dichter rechtlicher Bindungen“, wie es Gärditz120 beschreibt, nichtsdestotrotz in Richtung Planungsakt aus; von einem Konditio- nalprogramm, in dem der Entscheider nur retrospektiv über die Erfüllung eines gesetzlichen Tatbestandes abzusprechen hat, an den eine oder allenfalls auch mehrere mögliche Rechtsfolgen geknüpft sein mögen, ist man schließlich weit entfernt. B. Kompetenzrechtliche Aspekte der Ausweisung von Trassenplanungsgebieten 1. Fachplanung im Starkstromwegerecht Mit der Ausweisung eines Trassenplanungsgebiets für ein PCI schließt die zuständige Infrastruk- turbehörde die Bodennutzung der betreffenden Flächen für bestimmte Zwecke aus. Bei der Trassensicherung handelt es sich somit um ein Fachplanungsinstrument des Bundes. Raumpla- nerische Festlegungen sind am Gebiet des Starkstromwegerechts nichts Neues: Da die Stark- 115 Vgl § 14 Abs 1 E-InfrastrukturG. 116 Vgl oben Kapitel IV. 117 Vgl zur Präjudizialität von Trassenverordnungen gem § 3 Abs 1 HlG VfSlg 14.387/1995 sowie VwGH 16. 4. 2004, 2001/10/0156. 118 Näher Nußbaumer, SUP – Strategische Umweltprüfung, in Hauer/Nußbaumer (Hrsg), Österreichisches Raum- und Fachplanungsrecht (2006) 31 (36 ff). 119 Vgl etwa VfSlg 19.126/2010. 120 Gärditz, Europäisches Planungsrecht 11.
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Austrian Law Journal Band 1/2016
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2016
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
110
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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